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Schweiz Noch teurer als erwartet: Die Unternehmenssteuerreform III

Unter internationalem Druck muss die Schweiz die kantonalen Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften aufgeben. Dafür schlägt der Bundesrat die Unternehmenssteuerreform III vor. Diese kommt nun noch teurer als vorhergesehen und die Finanzierung ist ungeklärt.

Die Grundsatzentscheide sind bereits Anfang April gefallen: International nicht mehr akzeptierte Steuerprivilegien für Holdings und andere Spezialgesellschaften sollen abgeschafft werden. Heute können solche Unternehmen im Ausland erzielte Gewinne zu tieferen Sätzen versteuern als in der Schweiz erzielte.

International wird das auf Dauer nicht akzeptiert. Mit der EU hat der Bundesrat bereits eine Vereinbarung unterzeichnet, um Strafen gegen die Schweiz zu verhindern. Damit die Schweiz als Standort trotzdem attraktiv bleibt, sollen die Kantone die Gewinnsteuern senken können. Wie tief, entscheiden sie selbst.

Doch keine «Tonnage Tax»

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Auf die Einführung einer so genannten «Tonnage Tax», die nach der Vernehmlassung noch im Gespräch war, will der Bundesrat verzichten. Damit wären Hochseeschiffe speziell besteuert worden. Die Steuer sei nicht mit der Verfassung vereinbar, weil sie eine bestimmte Transportart bevorzugen würde.

Feilschen um Patentboxen

Zudem schlägt der Bundesrat so genannte «Patentboxen» vor. Diese erlauben einen tieferen Steuersatz auf Erträgen aus geistigem Eigentum. Aber nur wenn dies auf Forschung und Entwicklung in der Schweiz zurückzuführen ist. Diese Forschungsausgaben sollen ausserdem von den Steuern abgezogen werden können. Umsetzen müssten dies aber die Kantone.

Der Bundesrat schlägt noch weitere Massnahmen vor, mit welchen der Standort Schweiz für Unternehmen attraktiv gehalten werden soll. Dazu gehört die vom Parlament geforderte Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Neue Regeln zur Aufdeckung stiller Reserven könnten es einigen Unternehmen erlauben, den Verlust der Steuerprivilegien abzufedern. Zudem sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, bei der Kapitalsteuer gezielte Erleichterungen einzuführen.

Hohe Kosten für den Bund

Die Kosten der Reform sollen Bund und Kantone je zur Hälfte tragen. Insgesamt rechnet der Bund mit Steuerausfällen von 1,4 Milliarden Franken. Bisher war man von 1,2 Milliarden ausgegangen. Neu dazu kam nun ein vorübergehender Ergänzungsbeitrag im Finanzausgleich von 180 Millionen Franken.

Von den ursprünglich geplanten Einnahmen, um die Reform zu finanzieren, beharrt der Bundesrat nach der Vernehmlassung nur noch auf einer Massnahme: Rund 100 Millionen Franken soll eine Begrenzung der Reduktion auf der Dividendenbesteuerung einbringen.

Unter dem Strich bleibt ein Minus von 1,3 Milliarden Franken. Das Minus soll vor allem durch Einsparungen gedeckt werden. Wie diese aussehen werden, lässt der Bundesrat offen.

Minus auch für Gemeinden und Kantone

Dazu kommen Steuerausfälle auf Ebene der Gemeinden und Kantone. Der Schweizerische Städteverband schätzt diese auf 1,5 Milliarden und warnt, dass derartige Steuerausfälle ohne gesicherte Kompensation nicht zu verkraften seien.

Im Entwurf nicht mehr enthalten ist insbesondere die Kapitalgewinnsteuer. Eine solche hätte dem Bund rund 300 Millionen Franken Mehreinnahmen gebracht, den Kantonen 800 Millionen Franken. Kantone, bürgerliche Parteien und die Wirtschaft sprachen sich jedoch fast geschlossen dagegen aus.

Die Finanzministerin kam aber den bürgerlichen Parteien und der Wirtschaft nicht in allen Punkten entgegen: Auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital liess der Bundesrat fallen. Diese hätte Bund und Kantone je rund 300 Millionen Franken gekostet. Im August kommt die Vorlage nun ins Parlament.

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