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Schweiz Novartis-Deal unter der juristischen Lupe

Strafanzeige gegen Vasella? Ein Rechtsprofessor glaubt nicht so recht an den Erfolg eines Strafverfahrens. Die 72-Millionen-Entschädigung zum Zwecke des Konkurrenzverbotes könnte seiner Meinung nach aber dennoch fallen – wenn klar würde, dass es in Wahrheit um eine Abgangsentschädigung geht.

Thomas Geiser, Professor für Privat- und Handelsrecht an der Uni St. Gallen, ortet in der Abgangs-Vereinbarung zwischen der Novartis und Daniel Vasella mögliche juristische Mängel. Warum?

Thomas Geiser
Legende: Professor Thomas Geiser fragt sich, ob der 72-Millionen-Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. SRF

Die Novartis will Vasella nach seinem letzten Arbeitstag 72 Millionen Franken zahlen. Dafür verpflichtet sich der scheidende Vasella, der als Verwaltungsratspräsident zur Führung des Basler Pharmakonzerns gehört, seinen Arbeitgeber nach Ende seines Einsatzes über Jahre hinweg nicht zu konkurrenzieren.

Absichtliche Schädigung?

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Professor Geiser glaubt nicht so recht an den Erfolg einer Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung, wie sie ein Aktionärsvertreter anstrebt. Denn damit dieser Straftatbestand erfüllt sei, müsse durch die 27-Millionen-Entschädigung zwischen der Novartis und Vasella das Vermögen der Aktionäre «absichtlich geschädigt» worden sein.

Geiser hält dazu in der «Tagesschau» fest: «Was immer übersehen wird, ist die Tatsache, dass ein Verwaltungsrat als Organ der Gesellschaft eine Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft hat.» Und: «Es ist nicht zulässig, zu seinen Gunsten einen Vertrag auszuhandeln, der für das Unternehmen negativ ist.»

Konkurrenzverbot – eine Täuschung?

Verträge zum Zwecke des Konkurrenzverbotes sind in der Schweiz zwar «nicht ganz üblich», wie Geiser sagt, aber sie kommen vor. So weit so gut.

Offenbar ist der Novartis das Nicht-Konkurrenzieren von CEO Daniel Vasella 72 Millionen Franken wert. Der Professor hält dazu fest: Es muss also die Möglichkeit bestehen, dass der 59jährige Vasella künftig für ein anderes Unternehmen arbeiten wird. Und: die Novartis muss ein Interesse daran haben, Grossaktionär Vasella daran zu hindern, zur Konkurrenz zu gehen.

«Stellt sich heraus, dass ein Arbeitseinsatz bei einer anderen Firma bei Vasella gar nicht zur Debatte steht, dann ist die Abmachung zum Konkurrenzverbot nicht im Interesse des Unternehmens, also negativ» – weil sich der Pharmakonzern die Millionen sparen könnte.

Es komme dann der Verdacht auf, dass es bei der Vereinbarung gar nicht um den Schutz vor Konkurrenz geht – sondern um eine versteckte Abgangsentschädigung zugunsten von Daniel Vasella.

Der Vertrag wäre damit ungültig. Und Vasella müsste die 72 Millionen Franken zurückzahlen.

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