Bei öffentlichen Aufträgen soll in Zukunft berücksichtigt werden, ob ein Unternehmen Lehrlinge ausbildet. Dies hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen. Er möchte allerdings Ausnahmen zulassen.
Die Auflage soll sich nur auf jene öffentlichen Beschaffungen beschränken, die nicht internationalen Verpflichtungen unterstellt sind. Dabei geht es um WTO-Vorgaben oder Abkommen mit der EU oder der EFTA.
Eine solche Einschränkung hatte auch der Bundesrat empfohlen, um die Änderung im Beschaffungswesen in Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu bringen. Ohne Ausklammerung der ausländischen Anbieter könnte das Lehrlings-Kriterium nämlich zur Diskriminierung dieser Anbieter führen: Viele Staaten kennen kein duales Ausbildungssystem, wie es in der Schweiz existiert.
Die Änderung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen geht auf eine parlamentarische Initiative des Luzerner CVP-Nationalrats Ruedi Lustenberger aus dem Jahr 2003 zurück.
Warnung vor Präzedenzfall
Seither habe sich das Umfeld zwar stark verändert, sagte SP-Ständerat Roberto Zanetti (SO) im Namen der vorberatenden Kommission. Heute mangle es an Lehrlingen – und nicht mehr an Lehrstellen. Trotzdem wäre eine Ablehnung des Geschäfts nur sehr schwierig zu erklären, sagte Zanetti, denn dann hätte man «nach zehn Jahren gar nichts».
Hans Hess (FDP/OW) sah dies anders. Vor dem Hintergrund des herrschenden Lehrlingsmangels sei kein Handlungsbedarf mehr gegeben. Hess warnte zudem vor dem Präzedenzfall, der einer Aufnahme weiterer «sachfremder Kriterien» ins Gesetz übers Beschaffungswesen die Türe öffne.
Der Obwaldner Ständerat nannte in diesem Zusammenhang etwa die Beschäftigung «älterer Mitarbeiter». Hess drang mit seinem Nichteintretensantrag allerdings nicht durch.
Lehrlinge bereits heute Kriterium
Die Gegner der Gesetzesänderung im Ständerat wiesen ausserdem darauf hin, dass bereits heute bei gleichwertigen Angeboten schweizerischer Anbieter berücksichtigt werden muss, inwieweit diese Ausbildungsplätze anbieten.
Mit 31 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich der Ständerat letztlich deutlich dafür aus, die Ausbildung von Lernenden in den Katalog der Zuschlagskriterien aufzunehmen. Weil die kleine Kammer die erwähnten Ausnahmen eingefügt hat, ist nun wieder der Nationalrat an der Reihe.