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Mehr Rechte für Opfer
Aus 10 vor 10 vom 08.05.2014.
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Schweiz Opfer sollen Informationen über Strafvollzug des Täters bekommen

Der Nationalrat ist bereit, Opfern und weiteren Betroffenen von Straftaten auf Gesuch hin detailliert Auskunft über den Strafvollzug des Täters zu geben. Der Gesetzesentwurf über das Informationsrecht des Opfers wurde an den Ständerat überwiesen.

Der Nationalrat will Opfern von Straftaten neue Informationsrechte zugestehen. Opfer und weitere von der Straftat betroffene Personen sollen künftig auf Gesuch hin detailliert Auskunft erhalten über den Strafvollzug, die Entlassung oder die Flucht des Täters.

Porträt Susanne Leutenegger Oberholzer.
Legende: Der Vorstoss stammt von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Parlament

Verstärkte Opferhilfe

Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) hatte 2009 eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel eingereicht, dass Opfer nicht nur über das laufende Strafverfahren, sondern auch über wesentliche Entscheide zum Strafvollzug des Täters informiert werden.

Die Rechtskommission des Nationalrats arbeitete daraufhin einen Entwurf aus, der Opfer, aber auch Dritte mit einem schutzwürdigen Interesse berücksichtigt. Damit können neben Angehörigen beispielsweise Zeugen oder vermeintliche Opfer gemeint sein.

Gesetz über das Informationsrecht für Opfer

«Viele Opfer werden durch die Straftaten langfristig traumatisiert», sagte Leutenegger Oberholzer. Betroffene sollen darum auf Gesuch hin über Strafantritt, Vollzugseinrichtung, Details des Vollzugs und allfällige Lockerungen, Entlassung oder die Flucht des Täters informiert werden. Dank dieser zusätzlichen Informationen sollen sie unerfreulichen Begegnungen mit ihren Peinigern besser aus dem Weg gehen können.

Dafür fehlt aber heute eine gesetzliche Grundlage, weshalb auch der Bundesrat der Regelung in einem neuen Bundesgesetz über das Informationsrecht des Opfers zustimmte.

Begrenzung des Kreises der Betroffenen

Er warnte jedoch vor einem allzu weit gefassten Kreis von Personen, die davon profitieren. Von Angehörigen oder Dritten sei auch im Vorstoss nicht die Rede, rief Christa Markwalder (FDP/BE) in Erinnerung.

Markwalder vertrat eine Minderheit, welche die neuen Informationsrechte neben den Opfern lediglich Angehörigen zugestehen wollte, welche zivil- oder öffentlich-rechtliche Ansprüche geltend machen. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga trat dafür ein, den Kreis der Informationsberechtigten einzuschränken.

Das sei aus Gründen der Verhältnismässigkeit geboten, sagte sie: «Nur wer eine gewisse Nähe zur Straftat aufweist, soll informiert werden». Die Mehrheit war anderer Meinung: Der Nationalrat stimmte dem Kommissionsentwurf mit 125 zu 57 Stimmen zu.

«Lynchjustiz statt zivilisierter Strafvollzug»

Der Bundesrat hatte auch verlangt, dass vor der Information eine umfassende Abwägung der Interessen des Täters und jener der Opfer respektive Dritter vorgenommen wird. Darum sieht der Gesetzesentwurf eine Verweigerung oder einen Widerruf der Informationsrechte nur dann vor, wenn der Verurteilte einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wäre.

«Dies tönt eher nach Mob und Lynchjustiz als nach einer Strafjustiz in einem zivilisierten Land», sagte Markwalder als Vertreterin der Kommissionsminderheit. Auch Justizministerin Sommaruga betonte, die Information des Opfers sei ein Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung des Täters. Dies sei nur dann zulässig, wenn das Informationsbedürfnis des Opfers überwiege. «Deshalb ist eine umfassende Interessenabwägung nötig.»

Opferhilfe mindestens so wichtig wie Täterschutz

Die Grünliberale Isabelle Chevalley (VD) hielt dagegen und fasste namens der Kommissionsmehrheit zusammen: «Die Rechte des Opfers sind ebenso wichtig, wenn nicht wichtiger als jene des Täters.» Der Rat folgte schliesslich der Kommission mit 103 zu 80 Stimmen.

Die Schlussabstimmung des Erstrats passierte der Entwurf mit 166 gegen 8 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Der Gesetzesentwurf geht nun an den Ständerat.

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