Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen früheren Angestellten der Druckerei Orell-Füssli zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Hilfsarbeiter hatte zwischen 2012 und 2013 unfertige Geldscheine im Wert von 65'000 Franken bei seinem ehemaligen Arbeitgeber gestohlen. Der Mann habe Geld gefälscht und dieses Falschgeld in Umlauf gesetzt, urteilte nun das Gericht.
Perfekte Blüten in Heimarbeit
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 44-Jährige mit einer «hohen kriminellen Energie» zu Werke ging. Die gefälschten Noten hätten selbst in der maschinellen Prüfung durch die Schweizerische Nationalbank nur schwer als solche identifiziert werden können, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung.
Durch den Diebstahl des ehemaligen Druckereihilfsarbeiters entstand der Notendruckerei, die im Auftrag der Schweizerischen Nationalbank die Banknoten der Schweiz herstellt, ein Schaden von 65'000 Franken.
Insgesamt habe der Mann so 60 bis 65 gefälschte 1000-Franken-Scheine in Umlauf gebracht – unter anderem bei Detailhändlern sowie bei der Post. 43 Blüten konnten in der Zwischenzeit sichergestellt werden.
Opfer wurden entschädigt
Die Beweislage reichte allerdings nicht aus, um den Mann auch wegen Diebstahls zu verurteilen. Auch andere Personen hätten in dem betroffenen Zeitraum die Notenbögen entwendet haben können, sagte der Richter. Die Verteidigung hatte in der Hauptverhandlung hervorgebracht, dass Sicherheitslücken bei Orell Füssli mögliche Diebstähle massgeblich begünstigt hätten.
Der Verurteilte muss eine Entschädigung von 15'000 Franken an Orell Füssli zahlen – aufgrund der beiden Freisprüche sei diese Busse geringer ausgefallen, argumentierte der Richter. Die Bundesanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Im Gesamtkomplex des Orell Füssli Diebstahls werde es nun weitere Ermittlungen geben.