Das Eidgenössische Departement des Äussern (EDA) soll für Auslandschweizer zur zentralen Anlaufstelle werden. Der sogenannte «Guichet unique» war schon länger ein Anliegen der Auswanderer.
Zudem sollen die über 700'000 Auslandschweizer ein eigenes Gesetz erhalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats hat dabei bestehende Regeln in einem neuen Gesetz zusammengefasst und vereinheitlicht – im Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen (ASG) im Ausland.
Konsularische Hilfe für alle
Geschaffen werden soll darin auch eine Grundlage für konsularische Dienstleistungen für Schweizer Touristen im Ausland. Dazu gehört namentlich die Möglichkeit des Bundes, Opfern von Entführungen zu helfen.
Allerdings gebe es keinen Anspruch auf Hilfe, so die Kommission. Der Bund könne sich weigern, etwa wenn sich jemand fahrlässig verhalten habe. Konsularische Leistungen seien auch nicht gratis. Wie viel diese kosten, soll der Bundesrat regeln.
Das Gesetzesprojekt hat Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) angestossen. Beide aussenpolitische Kommissionen der Räte haben die parlamentarische Initiative angenommen. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. August.