Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge empfiehlt, den Mindestzinssatz bei der beruflichen Vorsorge von 1,5 auf 1,75 Prozent anzuheben. Der Entscheid fiel mit einer knappen Mehrheit von 9 zu 8 Stimmen.
Die unverbindliche Empfehlung richtet sich an den Bundesrat, der über den Mindestzinssatz entscheidet. Die Regierung folge dieser in der Regel, erklärt Klaus Ammann, Wirtschaftsredaktor bei SRF. Je nach Entwicklung der Finanzmärkte könne der Entschluss in einem Jahr aber vielleicht schon wieder in eine andere Richtung gehen. «Und auch weil die Kommission diesmal so knapp entschieden hat, ist es relativ offen, wie der Bundesrat am Schluss entscheidet.»
Goldene Mitte zwischen 1,25 und 2,25 Prozent
Die Kommissionsmitglieder haben Vorschläge für Mindestzinssätze zwischen 1,25 – also einer Senkung – und 2,25 Prozent vorgebracht, wie die BVG-Kommission mitteilte. Auf eine Verzinsung von 2,25 Prozent hatten insbesondere die Gewerkschaften gepocht. Diese zeigten sich enttäuscht über die «zaghafte» Empfehlung, wie es der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) formulierte.
Eine Formel, welche die Kommission bei der Zinsberechnung üblicherweise favorisiert, hatte einen Mindestzinssatz von 1,5 Prozent ergeben. Allerdings entschied sich die Mehrheit dennoch für eine Anhebung – wegen der «insgesamt besseren Situation an den Finanzmärkten», wie es in der Begründung heisst.
Die Kommission habe mit dem Beschluss ein Zeichen setzen wollen, sagte Kommissionspräsident Claude Frey. In schlechten Zeiten – nach dem Platzen der Internetblase Anfang des Jahrtausends oder dem Ausbruch der Finanzkrise 2009 – sei der Mindestzinssatz auch rasch gesenkt worden.