«Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen. Beide werden mit dem Tod bestraft. Ihr Blut soll auf sie kommen.» So lautet die Stelle aus dem Alten Testament, die der Churer Bischof Vitus Huonder vor einem Jahr bemühte – in der Öffentlichkeit, während einer Rede in der deutschen Stadt Fulda.
Es folgten Kritik aus den eigenen Reihen, eine Petition gegen den Bischof, und eine Strafanzeige des Schwulenverbands Pink Cross, der fand, Huonder habe öffentlich zu Verbrechen und Gewalttätigkeiten aufgerufen. Bereits letzten Oktober stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren allerdings ein. Die homophoben Äusserungen seien nicht eindringlich und eindeutig genug gewesen für diesen Tatbestand.
Nun hat auch das Kantonsgericht Graubünden Pink Cross abblitzen lassen. Es hat die Beschwerde der Schwulenorganisation gegen das Vorgehen der Staatsanwaltschaft abgelehnt. Damit ist die Sache abgeschlossen, denn Pink Cross will nicht vor das Bundesgericht gehen. Stattdessen muss der unterlegene Schwulenverband den Bischof mit 1200 Franken entschädigen.