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Schweiz Polizei fordert: Laser sollen als Waffen gelten

Polizisten sehen sich zunehmend mit Blendattacken durch Laserpointer konfrontiert. Kaum ein Grossereignis vergeht, ohne dass Beamte damit zum Teil ernsthaft verletzt werden. Nun verlangt der Polizistenverband: Starke Laserpointer müssen unter das Waffengesetz fallen.

Ein Laserpointer
Legende: Laserstrahlen können Verletzungen der Augen verursachen und zu bleibenden Sehverlusten führen. Keystone

Lokomotivführer, Piloten und oder Polizisten – sie alle laufen immer öfters Gefahr, Opfer von Laserattacken zu werden. Schon mehrmals wurden Polizisten ernsthaft an den Augen verletzt.

Nun fordert der Polizeiverband Massnahmen: Laserpointer sollen ab einer bestimmten Leistung als Waffen eingestuft werden und unter das Waffengesetz fallen.

Laser werden abhängig von ihrer Wattleistung in vier verschiedene Klassen unterteilt. Obwohl in der Schweiz seit 2011 das Inverkehrbringen von Laserpointern mit mehr als 5 Milliwatt verboten ist, können im Internet massiv stärkere Geräte erworben werden. Nicht selten sind dabei die Angaben der Hersteller zu tief oder zu hoch.

BAG prüft Massnahmen

In den letzten Jahren ist die Leistungsgrenze der Geräte weiter gestiegen. Die Laser-Fachstelle der Kantonspolizei Bern berichtet in der «Tagesschau», dass immer mehr Schweizer immer stärkere Laserpointer illegal besitzen.

Laserpointer als Waffen ist beim Bund kein Thema. Bis nächstes Jahr will nun aber das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Vorschläge präsentieren, um die Gesetzeslücke zu schliessen.

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