Verschiedene Fluggesellschaften haben zwischen 2000 und 2005 diverse Preiselemente von Luftfrachttransporten abgesprochen. Konkret ging es um Treibstoffzuschläge, Frachtraten, Zollabfertigungszuschläge sowie Kriegsrisikozuschläge, wie die Wettbewerbskommission (Weko) mitteilt.
In Gang gebracht hat das Verfahren die deutsche Lufthansa, die Teil des Kartells war. Durch die Selbstanzeige profitiert sie von einem Sanktionserlass. Vom Urteil betroffen ist auch die Swiss. Sie muss allerdings wie die Muttergesellschaft Lufthansa keine Busse bezahlen.
Die Lufthansa und ihre Tochter gälten nicht als als Anstifterin der Absprachen, sagt Weko-Direktor Rafael Corazza im Gespräch mit SRF. «Sonst könnten sie nicht von einem vollständigen Sanktionserlass profitieren.»
Die höchste Busse muss die französisch-niederländische Fluggesellschaft Air France-KLM entrichten. Trotz einer Ermässigung von 20 Prozent wird das Unternehmen mit 3,9 Millionen Franken gebüsst. Auf die AMR, das Mutterunternehmen von American Airlines, entfallen 2,2 Millionen Franken und auf die UCH, die Muttergesellschaft der amerikanischen United Airlines, 2,1 Millionen Franken. Singapore Airlines muss 1,7 Millionen Franken bezahlen, während British Airways aufgrund der Selbstanzeige nur die Hälfte der Busse bezahlen (520'000 Franken).
Auf die skandinavische SAS entfallen rund 96'000 Franken und auf Japan Air mit einer Ermässigung von 30 Prozent noch 27'000 Franken. Die Bussen betragen insgesamt etwa 11 Millionen Franken.
Weko für einen kleinen Teil zuständig
Die Höhe der Bussen hänge mit den Arbeitsteilung zusammen, die mit den EU-Behörden vereinbart worden sei, sagt Corazza. «Wir hatten nur noch gewisse Strecken zu untersuchen. Nämlich die Strecken zwischen der Schweiz und Drittländern.»
Der Verkehr zwischen der Schweiz und der EU und der Verkehr innerhalb der EU gehörten nicht zum Betätigungsfeld der Weko. «Auch andere Strecken fielen weg, nämlich die, auf denen spezielle bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen diesen Ländern und der Schweiz diese Tarifkoordination vorsehen», sagt der Weko-Direktor.
Für die Weko war die Untersuchung dieser Absprache sehr aufwändig. «Wir reagierten erstmals aufgrund einer Selbstanzeige und wir führten erstmals Hausdurchsuchungen durch», sagt Corazza. Ganz komplex sei die Sache aber durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen EU-Behörden geworden. Die Weko habe nicht nur Schweizer Kartellrecht, sondern auch EU-Kartellrecht anwenden müssen.