Ein verurteilter Mörder ist auf der Flucht. Der Franzose ist nach seinem zweitägigen Freigang am Sonntag nicht mehr ins Gefängnis La Pâquerette des Champs in Genf zurückgekehrt. Das berichtet die Westschweizer Zeitung «Tribune de Genève».
Der Sprecher der Kantonspolizei Genf, Jean-Philippe Brandt, bestätigt gegenüber SRF News Online: «Dieser Mann» sei nicht aus der Halbgefangenschaft zurückgekehrt. «Die Kantonspolizei Genf sucht nach ihm.»
Vorzeitige Haftentlassung abgelehnt
Der Franzose befand sich seit einigen Monaten in Halbgefangenschaft. Er arbeitete als Schreiner und kehrte bis anhin jeden Abend ins La Pâquerette des Champs zurück.
2005 war der Mann zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte eine Prostituierte mit 110 Messerstichen getötet – offenbar im Drogenrausch.
Im März hatte der Flüchtige einen Antrag auf Freilassung unter Auflagen gestellt. Dieser wurde abgelehnt, weil der Franzose keine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz besitzt und deshalb die Schweiz verlassen müsste. Das bestätigt sein Anwalt Vincent Spira. Und: Die Gutachter hätten die Freilassung unter Auflagen befürwortet, aber der Staatsanwalt habe opponiert. Das Gericht habe bezweifelt, dass der Mann seine Therapie in Frankreich fortsetzen könne.
«Wunsch nach Freiheit unbezähmbar»
Der Anwalt macht sich offenbar keine Sorgen, dass der Verurteilte auf der Flucht wieder zum Täter werden könnte. Spira: Sein Mandant sei von den Psychiatern bereits während des Prozesses als nicht gefährlich für die Öffentlichkeit beurteilt worden.
Zudem habe der Flüchtige in seiner Zelle einen Brief an seine Mutter hinterlassen. Darin habe er erklärt, er habe die Nase voll. Sein Wunsch, einige Tage in Freiheit zu verleben, sei unbezähmbar geworden.
Er versprach in dem Brief, sich der französischen Polizei zu stellen. In der Zwischenzeit werde er sich gut benehmen.