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Schweiz Querulant von Solothurn ist vorbestrafter Waffenfan

Der Mann, der vor einer Gerichtsverhandlung in Solothurn einen Gerichtsschreiber geschlagen und einen Richter gebissen hat, ist ein stadtbekannter Querulant. Recherchen von «Schweiz aktuell» zeigen, dass Kuno W. schon im Gefängnis war und die Polizei bei ihm Waffen beschlagnahmt hat.

Ein Gerichtsurteil, das «Schweiz aktuell» vorliegt, zeigt: 2010 wurde Kuno W. unter anderem «wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte» zu zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Liste seiner Delikte ist lang: Unter anderem hatte Kuno W. «einen Staatsanwalt mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert». Kuno W. war unter anderem in der Justizvollzugsanstalt «Schachen» in Solothurn untergebracht, einer Institution für Straftäter mit psychischen Krankheiten.

Ausbildung zum Schützenmeister

Wie die Solothurner Zeitung heute schreibt, war Kuno W. trotz dieser Vergangenheit regelmässig auf dem Schiessplatz anzutreffen, zwar nicht als Schütze, sondern als Schützenmeister, der für die Sicherheit im Schiessstand verantwortlich ist. Hier besuchte er im Frühling sogar einen Weiterbildungskurs. Bei den Sportschützen Leberberg war heute für «Schweiz aktuell» niemand zu erreichen.

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Ulrich Bohren findet es sehr fragwürdig, dass Kuno W. noch um Waffen herum sein darf. Sein Beratungsbüros «Bohren & Lehner GmbH» hat während mehr als zwei Jahren die Vormundschaft für Kuno W. übernommen, nachdem die Sozialen Dienste der Behörden seiner überdrüssig geworden waren. «Wenn man seinen Fall kennt, dann ist das völlig unverständlich», so Bohren gegenüber «Schweiz aktuell».

Fehlende Rechtsgrundlage

Der Kantonspolizei Solothurn war Kuno W. bekannt und stand im Rahmen des kantonalen Bedrohungsmanagements unter Beobachtung. Ausserdem hat die Polizei bei ihm Waffen beschlagnahmt.

Laut Andreas Mock von der Kantonspolizei Solothurn fehlt die rechtliche Grundlage, um Kuno W. vom Aufenthalt auf Schiessplätzen abzuhalten: «Wir können einer Person die Waffen wegnehmen. Wir können ihm verbieten, Waffen zu besitzen, beides haben wir gemacht. Was wir allerdings nicht machen können, ist, einer Person den Zugang zu Schiessräumen, privaten Schiesskellern zu verbieten.»

Ähnlich klingt es beim Verteidigungsdepartement. Das VBS hatte Kuno W. die Bewilligung erteilt, einen zweitätigen Kurs zu besuchen, um sich zum Schützenmeister auszubilden. Das VBS teilt schriftlich mit: «Über die von Ihnen genannten Vorwürfe lagen uns zu diesem Zeitpunkt keine Informationen vor. Gemäss den geltenden Vorschriften ist die Vorlage eines Strafregisterauszuges zum Besuch eines Schützenmeisterkurses nicht vorgesehen.»

Erst bei einem Antrag auf den Bezug einer Leihwaffe würden die entsprechenden Datenbanken abgefragt, welche Vorstrafen aufzeigen würden. In Kenntnis dieser Fakten hätte man Kuno W. die Bewilligung aber nicht erteilt, so das VBS. Ausserdem wird aufgrund dieses Falles die Anpassung der entsprechenden Verordnung geprüft.

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