Vor zwei Jahren trat Bernard Rappaz in den Hungerstreik. 120 Tage lang nahm er keine Nahrung zu sich. Er wäre fast gestorben. Heute ist Rappaz froh, am Leben zu sein. Umso mehr beschäftigt ihn nun der jüngste Vorfall im Kanton Zug.
Anfang Woche verstarb ein Häftling an den Folgen seines Hungerstreiks. Eine Zwangsernährung kam aufgrund einer Verordnung nicht in Frage. «Es ist ein Schock», sagt Rappaz gegenüber «Schweiz aktuell». Der Tod habe ihn traurig gemacht. «Ich habe meine eigenen Erfahrungen mit dem Hungerstreik noch einmal nachempfunden.»
Strafuntersuchung läuft
Rappaz gibt zu bedenken, dass die Zuger Behörden wohl legal gehandelt hätten, indem sie den Häftling nicht zwangsernährten. Doch ethisch und moralisch sei dieses Benehmen fragwürdig. «Eine zivilisierte Gesellschaft muss für solche Situationen andere Lösungen finden.»
Der Tod des Zuger Häftlings ist nun Gegenstand einer Strafuntersuchung. Das ist in allen aussergewöhnlichen Todesfällen wie diesen üblich. Doch wie der Zuger Regierungsrat Beat Villiger sagte, hätten alle involvierten Personen korrekt gehandelt und deshalb nichts zu befürchten.