Mit dem Entscheid setzt der Bundsrat eine vom Parlament angenommene Motion von Ständerat Paul Niederberger (CVP/NW) um.
Künftig müssen Firmen neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spätestens mit der Lohnabrechnung zu Beginn des folgenden Jahres melden. Mit der neuen Regelung wird auch der Versicherungsnachweis hinfällig, der den Versicherten bisher den Anschluss bei einer Ausgleichskasse bestätigte.
Bedenken in weiten Kreisen
Kritik an der Abschaffung der Meldepflicht unter dem Jahr gab es in 14 Kantonen, vor allem von jenen in der Nähe der Landesgrenzen. Aber auch die Mehrheit der nationalrätlichen Wirtschaftskommission sowie Sozialminister Alain Berset gaben zu bedenken, dass damit die Bekämpfung von Schwarzarbeit erschwert werde.
Für die Aufhebung der Meldepflicht musste die AHV-Verordnung angepasst werden. Die geänderte Verordnung tritt Mitte Jahr in Kraft.