Bisher galt: Ein Regionalsender darf nur in seinem Versorgungsgebiet senden. Damit ist es nun vorbei. Der Bundesrat hat die Beschränkung aufgehoben. Im Internet-Zeitalter sei das Verbot kaum mehr aufrecht zu erhalten.
Der Bundesrat will zudem verhindern, dass die Netzbetreiber wegen des technischen Aufwandes darauf verzichten, die Sender auszustrahlen. Und schliesslich bedeute ein grösseres Medienangebot auch einen Beitrag zur Meinungsbildung.
Eine Einschränkung bleibt aber. Inhaltlich müssen sich die Sender auf ihre Region beschränken. Die Regeln gelten ab 1. März.
Geld für Zeitungszustellung – noch
Der Bund unterstützt dieses Jahr die Zustellung von Lokal- und Regionalzeitungen sowie Publikationen von Verbänden und Stiftungen mit 50 Millionen Franken. Das sind weniger als in früheren Jahren.
143 Titel mit einer Auflage von total 134 Millionen Exemplaren erfüllen die Voraussetzungen für eine verbilligte Zustellung durch die Post. Pro Zeitungsexemplar ergibt das eine Ermässigung von 22 Rappen pro Exemplar.
Die Zukunft dieser indirekten Presseförderung ist offen. Der Bundesrat möchte darauf verzichten – aus Spargründen.