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Schweiz Renitente Asylsuchende zur Ausschaffung ruhig spritzen?

Gegen ihren Willen wurde drei Ausschaffungshäftlingen letztes Jahr ein Beruhigungsmittel gespritzt. Bei der Ärztegesellschaft und bei Menschenrechtlern hat dies für Entsetzen gesorgt. SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz jedoch will die Beruhigungsspritzen bei Ausschaffungen gesetzlich legalisieren.

Wie sich heute viele Ausschaffungshäftlinge aufführten, sei nicht zu akzeptieren, empört sich SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz. Mit Gewalt versuchten manche, die Rückkehr in ihr Heimatland zu verhindern.

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Zwangsmedikation für Ausschaffungshäftlinge?
aus Rendez-vous vom 14.01.2013. Bild: Keystone
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«Es darf einfach nicht weiter sein, dass sich Begleitpersonen und Polizisten von renitenten Auszuschaffenden schlagen, anspucken, beschimpfen und beissen lassen müssen.»

Notfalls müsse es auch möglich sein, die Auszuschaffenden mit Medikamenten ruhig zu stellen. Genau das ist im letzten Jahr drei Mal passiert.

Medizinische Gründe

Wie das Bundesamt für Migration auf Anfragen von Medien bestätigte, haben Ärzte bei den drei genannten Ausschaffungshäftlingen Zwangsspritzen eingesetzt, um zu verhindern, dass diese sich selber oder andere gefährdeten. Eine medizinischen Indikation war dadurch gegeben. Doch diese Massnahme ist sehr umstritten.

Gesetzlich nicht zulässig

Gesetzlich sei sie nicht zulässig, sagt Denise Graf, Juristin und Asyl-Expertin von Amnesty International Schweiz: «Zwangsmedikamentation ist unhaltbar. Wir haben im Zwangsmassnahmengesetz diesbezüglich eine klare Bestimmung.»

In diesem Gesetz stehe, dass Medikamente nicht eingesetzt werden dürfen, um die Durchsetzung von polizeilichen Massnahmen zu erleichtern. Amnesty International werde deshalb beim Bundesamt für Migration vorstellig werden und verlangen, dass sich solches nicht wiederholt.

Auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter hat bereits bei Bundesamt protestiert.

Offenbar eine Gesetzeslücke

Auf der anderen Seite baut die SVP Druck auf. Offenbar gebe es da eine Gesetzeslücke, sagt Fraktionschef Adrian Amstutz. Mit einem Vorstoss will er erreichen, dass es künftig gesetzlich erlaubt ist, bei renitenten Ausschaffungshäftlingen Medikamente einzusetzen, wenn es keinen anderen Weg gibt, um diese ruhig zu stellen.

Moralische Bedenken hat er keine. «Der Betroffene oder die Betroffene haben es ja selbst in der Hand.» Wenn jemand freiwillig ausreise, den Ausschaffungsentscheid respektiere und sich kooperativ und ruhig verhalte, werde diese Massnahme nicht angewendet.

Er sei sicher, dass die Ärzte, die die Ausschaffungen begleiten, vom Mittel der Zwangsmedikamentation nur sehr zurückhaltend Gebrauch machen würden.

Doch genau das bezweifelt der Grüne Nationalrat Daniel Vischer. Sobald es gesetzlich möglich sei, werde immer häufiger zu diesem Mittel gegriffen, ist er überzeugt: «Ändert man das Gesetz, dann ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.»

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