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Zwei Rentnerinnen spazieren in der Allmend Brunau in Zürich. (keystone)
Legende: Rentenkürzungen sind nur möglich, wenn die betroffenen noch im Erwerbsleben stehen – so steht es im Gesetz. Keystone

Schweiz Rentenkürzungen sind nicht ausgeschlossen

Das Drei-Säulen-System der Schweizer Altersvorsorge sei stabil, sagt der oberste Aufseher über die Berufliche Vorsorge, Pierre Triponez. Anpassungen vornehmen müssten die Pensionskassen – etwa «Beiträge herauf setzen oder Renten kürzen».

Die fetten Jahre für die Pensionskassen sind wohl vorläufig vorbei. 2015 erzielten sie im Durchschnitt noch eine magere Rendite von 0,8 Prozent. Das ist zu wenig, damit die Kassen allen ihren Verpflichtungen nachkommen können.

Deshalb müsse man aber nicht gleich in Panik verfallen, sagt Pierre Triponez, der oberste Aufseher, über die Pensionskassen in der «Samstagsrundschau». Es gebe aber durchaus einen gewissen Reformbedarf. Verschiedene Stellschrauben müssten bei der zweiten Säule neu gerichtet werden, so Triponez.

Nicht nur wegen den tiefen Anlageerträgen, sondern auch, weil die Lebenserwartung steigt. Pro Jahr um rund einen Monat. In nächster Zeit ist eine Erhöhung des Rentenalters aber keine Option.

Pensionskassen müssen laut Triponez andere Anpassungen vornehmen. «Dann müsste man eventuell die Beiträge heraufsetzen – oder früher ansparen, also den Sparprozess noch früher starten», so Triponez.

Schliesslich müsste man dann vielleicht auch Rentenkürzungen ins Auge fassen.
Autor: Pierre Triponez Oberaufsicht Berufliche Vorsorge

Allfällige Rentenkürzungen seien aber nur bei Leuten möglich, die noch im Erwerbsleben stehen. Pensionierten könnten die Renten nicht gekürzt werden. Das habe der Gesetzgeber so gewollt und das sei auch richtig so, denn das gebe Sicherheit im Alter, betont er.

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