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Schweiz Revision des Ausländergesetzes: Zurück zum Absender

Das Ja zur Masseneinwanderungsinitiative hat eine erste innenpolitische Konsequenz: Das neue Ausländer- und Integrationsgesetz kommt vorderhand nicht zustande. Die Parlamentarier finden, die weitere Arbeit an dem Entwurf mache nun keinen Sinn mehr. Der Bundesrat müsse nochmals über die Bücher.

Die SVP hatte diese Woche angekündigt, bei der Beratung des neuen Ausländer- und Integrationsgesetzes 35 Verschärfungen einzubringen. Man wollte den Schwung vom Abstimmungssonntag mitnehmen.

Aber heute die überraschende Wende: Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates tritt nicht auf die Überarbeitung des Gesetzes ein, sondern schickt es zurück zum Bundesrat. Der Entscheid ist einstimmig.

SVP-Nationalrat Hans Fehr erklärt, warum: «Es ist ein Unsinn, wenn man jetzt an irgendeinem Gesetz laboriert, das nicht Rücksicht nimmt auf letzten Sonntag. Deshalb: Zurück an den Bundesrat und Neubearbeitung aufgrund dieser Initiative.»

Glättli: «Arbeit für den Papierkorb»

Heute ist das Ausländergesetz in zwei Geltungsbereiche unterteilt: In einen Teil für Menschen aus der EU und einen Teil für Menschen aus Drittstaaten. Wenn nun wegen dem Ja zur Initiative gegen Masseneinwanderung die Personenfreizügigkeit möglicherweise aufgehoben oder eingeschränkt würde, dann mache diese Zweiteilung keinen Sinn mehr.

So lange also nicht klar sei, wie die SVP-Initiative umgesetzt wird, bringe es nichts, das Ausländergesetz zu überarbeiten. Das sagt auch der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli: «Das wäre vermutlich wirklich Arbeit für den Papierkorb gewesen.»

SVP-Präsident Toni Brunner und weitere Aktivisten reichen sich Schachteln mit Unterschriften weiter.
Legende: SVP-Präsident Toni Brunner bei der Einreichung der Durchsetzungsinitiative im Dezember 2012. Keystone

Das Ausländer- und Integrationsgesetz war von Bundesrätin Simonetta Sommaruga vorgeschlagen worden. Darin sollte das Prinzip «Fördern und fordern» umgesetzt werden: Demnach müssen sich Ausländer stärker bemühen, um eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten. So müssen sie sich beispielsweise verpflichten, Sprachkurse zu besuchen.

Dass diese Bestimmungen nun vorläufig nicht umgesetzt werden, bedauert FDP-Nationalrat Kurt Fluri: «Allerdings muss man hier sagen, dass es in vielen Kantonen bereits heute üblich ist, dass man Integrationsvereinbarungen schliesst. Deshalb entsteht kein grosser Schaden, wenn jetzt auf Bundesebene zugewartet wird.»

Kein Rechtsanspruch auf Niederlassungsbewilligung

Das neue Gesetz hätte verschiedene Verschärfungen gebracht. So hätten nur Ausländer eine Niederlassungsbewilligung erhalten, die belegen können, dass sie integriert sind. Daneben wäre im Gesetz aber auch ein Rechtsanspruch auf eine Niederlassungsbewilligung verankert gewesen, für Personen, die schon eine gewisse Zeit in der Schweiz leben.

Dass diese Bestimmung nun auch wegfällt, stört SP-Nationalrätin Silvia Schenker: «Mein Herzstück war dieses Recht auf eine Niederlassungsbewilligung. Dass das jetzt nicht kommen kann, das bedauere ich sehr.»

Doch trotz dieses Wermutstropfens – für einmal herrscht Einigkeit im ganzen politischen Spektrum: Momentan würde ein neues Ausländergesetz keinen Sinn machen. So liegt der Ball nun wieder beim Bundesrat.

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