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Schweiz Rotes Kreuz verliert Auftrag mit Ausschaffungshäftlingen

Bislang hat das Schweizerische Rote Kreuz Kanton Zürich Ausschaffungshäftlinge bei ihrer Rückkehr beraten. Ab 2014 ändert sich das.

Die Ausschaffungshäftlinge im Zürcher Flughafengefängnis erhalten ab kommendem Jahr keine Rückkehrberatung mehr vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) des Kantons Zürich. Der auf Ende Jahr auslaufende Vertrag wird nicht erneuert. Das SRK will jetzt mit dem Bund Gespräche über eine allfällige Leistungsvereinbarung aufnehmen.

Keine Folge schlechter Arbeit

Das kantonale Sozialamt, bisher schon für die Rückkehrberatung für alle anderen Personen aus dem Asylbereich zuständig, führt ab 1. Januar 2014 die Ausreisegespräche mit den Personen in Ausschaffungshaft.

Urs Grob, Sprecher der Sicherheitsdirektion, betonte auf Anfrage, der Verzicht auf eine Vertrags-Verlängerung habe nichts mit der Arbeitsqualität des SRK zu tun – diese sei «stets tipptopp» gewesen. Die Änderung sei eine Folge der neuen Asylverordnung des Bundes, die am 1. April in Kraft getreten ist.

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