In der Regel wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt, wenn der Beschuldigte stirbt. Im Falle der Zug-Attacke im St. Galler Rheintal habe der Tod des Täters aber keinen Einfluss auf die laufenden Ermittlungen, erklärte die St. Galler Staatsanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Der Sachverhalt müsse so gut wie möglich abgeklärt werden, auch wenn der mutmassliche Täter nicht mehr am Leben sei, teilte Roman Dobler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, mit.
Einer der Gründe: Es könne theoretisch sein, dass bei den Abklärungen noch Mittäter auftauchten. Im konkreten Fall gebe es dafür allerdings keine Hinweise, betont Dobler.
Beschuldigter kann nicht mehr belangt werden
In den nächsten Tagen laufen die Ermittlungen weiter. Sind sie abgeschlossen, werden die Erkenntnisse ausgewertet. «Sobald alle Puzzleteile vorliegen, werden sie, soweit dies möglich ist, zu einem Gesamtbild zusammengefügt», schildert der Sprecher der Staatsanwaltschaft den Ablauf.
Nach dem aktuellen Stand kommt es nach der Gewalttat auch zu keinem Gerichtsverfahren, weil der mutmassliche Täter nicht mehr belangt werden kann. Damit wird der Fall später nicht mehr öffentlich ausgebreitet. Über die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft wird es trotzdem Auskünfte geben: Man werde informieren, sobald die Untersuchung abgeschlossen sei, kündigte Dobler an.