Der Bundesrat verabschiedete verschiedene kleinere Anpassungen der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Die wichtigsten Neuerungen betreffen Lebensmittel tierischer Herkunft sowie Sprossen und Samen zur Erzeugung von Sprossen.
Bei diesen Produkten müssen die Lebensmittelhändler künftig den Kontrollbehörden eine genaue Beschreibung der Produkte zur Verfügung stellen können. Neben Angaben über Volumen oder Menge sind das Versanddatum, der Versender und der Empfänger anzugeben. Die Informationen müssen so lange abrufbar sein, bis angenommen werden kann, dass das Produkt konsumiert worden ist.
Gleich bleibt die Regel, dass Lebensmittelhändler nicht die gesamte Lieferkette, sondern jeweils nur «einen Schritt zurück und einen Schritt vor» dokumentieren müssen. Sie müssen also angeben können, von wem sie ein Produkt bezogen und an wen sie es geliefert haben.