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Schweiz Schärfere Sorgfaltspflichten für Banken aufgeschoben

Eigentlich hatte der Bundesrat angekündigt, im Kampf gegen Steuerhinterziehung schärfere Regeln für Banken durchsetzen zu wollen. Jetzt legt er seine Weissgeldstrategie auf Eis. Die Begründung: Falls sich der automatische Informationsaustausch durchsetze, seien die Massnahmen gar nicht mehr nötig.

Schwarzer Aktenkoffer, auf der Seite schaut eine 1000-Franken-Note heraus.
Legende: Der Bundesrat will erst einmal abwarten, was sich als internationaler Standard durchsetzt. Keystone

Der Bundesrat hatte eigentlich neue Vorschriften für Banken geplant: Sie hätten Gelder ablehnen müssen, sobald es Anzeichen gegeben hätte, dass es sich um unversteuertes Geld handelt. Die Banken sowie FDP, SVP und CVP stemmten sich gegen diese Sorgfaltspflichten. Mit Erfolg: Der Bundesrat legt sie jetzt auf Eis.

FDP-Präsident Philipp Müller ist zufrieden: «Es macht wenig Sinn, wenn man jetzt vorab schon die erweiterten Sorgfaltspflichten einführen will, und dann kommt der automatische Informationsaustausch, der das alles wieder überflüssig macht.»

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben

Der Bundesrat fährt jetzt eine ähnliche Schiene. Denn wenn sich der automatische Informationsaustausch durchsetze, dann seien die neuen Regeln bezüglich der Sorgfaltspflichten für die Banken in den meisten Fällen nicht nötig. Nur für Geld aus Ländern, mit denen kein automatischer Austausch zustande kommt, möchte der Bundesrat später die schärferen Sorgfaltspflichten einführen.

Der neue Kurs gefällt bürgerlichen Politikern. Von Links aber kommt Kritik: Der Bundesrat müsse den automatischen Informationsaustausch und die schärferen Vorschriften für die Banken flächendeckend vorantreiben, heisst es bei der SP. Der Entscheid des Bundesrats ist aber definitiv.

Bankiervereinigung hält an Ziel fest

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat seine Weissgeldstrategie überarbeiten wird. Das strategische Ziel der Schweizer Banken bleibe aber unverändert, teilte sie am Freitagabend mit.

Sie erlässt zudem Empfehlungen, «um das Ziel der Steuerkonformität konsequent und glaubwürdig umzusetzen». So sollen Banken keine Gelder entgegennehmen, von denen sie wissen, dass sie unversteuert sind oder noch versteuert werden. Die Empfehlungen sollen gelten, bis ein neuer Standard des Informationsaustausches gilt.

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