Schwarzfahrer in Bahn, Bus und Tram kommen ab dem 1. Januar 2016 in ein nationales Register. Mit dem neuen Gesetz erhalten die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs die rechtliche Grundlage, Personen ohne gültiges Billett oder Abonnement in einem nationalen Register zu speichern.
Der Bundesrat hat das entsprechend revidierte Gesetz auf dieses Datum hin in Kraft gesetzt. Die Daten müssen nach zwei Jahren gelöscht werden, wenn Billett und Zuschlag bezahlt sind und der Schwarzfahrer nicht rückfällig wurde.
Teure Zeiten für Wiederholungstäter
Das Einsichtsrecht ist eingeschränkt. Dank dem Register sollen Wiederholungstäter leichter zur Kasse gebeten werden können. Ein Referendum gegen die Revision war gescheitert.