Sie sind beliebt auf Schweizer Gemüsefeldern und Schweizer Baustellen. Portugiesen mit befristeten Arbeitsverträgen für 9 Monate. Die Wintermonate verbringen diese Personen in ihrer Heimat in Portugal, bevor sie im Frühling zurück in die Schweiz kommen. Jetzt zeigt sich: Den Aufenthalt in der Heimat lassen sich viele portugiesische Gastarbeiter durch die Schweizer Arbeitslosenkasse finanzieren.
Oliver Schärli vom Staatssekretariat für Wirtschaft Seco bestätigt gegenüber «10vor10»: «Portugiesen, die während der Saison in der Schweiz arbeiten, melden sich für den Winter bei der portugiesischen Arbeitslosenkasse an. Portugal stellt dann Rechnungen an die Schweiz. Wir bezahlen dann die ersten drei Monate Arbeitslosigkeit.»
Die Schweiz überweist jährlich rund 4,5 Millionen Franken aus der Arbeitslosenkasse an den portugiesischen Staat.
Höhere Kosten als erwartet
Mit der Übernahme einer neuen EU-Regelung zur Personenfreizügigkeit hat sich die Schweiz 2012 verpflichtet, Arbeitslosengelder auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland zu entrichten. Beitragsberechtigt sind Personen, die mindestens einen Tag in die Schweizer Arbeitslosenkasse einbezahlt haben und die entsprechenden Bedingungen im Heimatstaat erfüllen.
Die Schweiz hat im letzten Jahr an rund 27‘000 Personen mit Wohnsitz im Ausland Arbeitslosengeld bezahlt. Insgesamt fast 200 Millionen Franken. Profitiert haben vor allem Grenzgänger aus Frankreich, Italien und Deutschland.
Vor drei Jahren hat das Seco noch mit Kosten deutlich unter 100 Millionen Franken gerechnet. «Das war eine komplette Fehleinschätzung. Wir hatten damals noch kaum Erfahrungen mit dem neuen System. Zudem ist unser Arbeitsmarkt im Vergleich zu den Nachbarländern nach wie vor sehr attraktiv», begründet Oliver Schärli heute die deutlich höheren Kosten.
Schweiz sind die Hände gebunden
Aus Sicht der Schweizer Arbeitslosenversicherung sei die Situation mit den portugiesischen Gastarbeitern nicht ideal, sagt Schärli weiter. Die Schweiz könne diese Personen aber nicht in einen anderen Job vermitteln, weil diese eben nicht in der Schweiz sondern in Portugal arbeitslos gemeldet seien.
Gegen diese Praxis vorgehen kann die Schweiz nicht, weil es sich um eine EU-Regelung im Rahmen der Personenfreizügigkeit handelt.