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Schweiz Schweiz nähert sich den EU-Wettbewerbsbehörden an

Besserer Austausch von Informationen und keine Doppelspurigkeiten: Die Schweiz will enger mit den Wettbewerbsbehörden der EU zusammenarbeiten. Bundesrat Johann Schneider-Ammann unterschrieb dazu in Brüssel ein entsprechendes Abkommen.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann und EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia haben in Brüssel ein Abkommen über eine engere Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden unterzeichnet. Das Kooperationsabkommen ermöglicht im Kampf gegen Verstösse gegen das Kartellrecht den Austausch vertraulicher Informationen.

Das Abkommen sieht neben dem Austausch von Informationen vor, Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Zudem soll es zu einer grösseren Kohärenz bei Entscheiden führen, die den gleichen Sachverhalt zum Gegenstand haben. Nicht Inhalt des Abkommens sind eine Rechtsharmonisierung sowie die Übernahme von EU-Recht.

Parlamente müssen ratifizieren

Nach der Unterzeichnung müssen auf EU-Seite das EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten dem Abkommen zustimmen, auf Seiten der Schweiz muss das Abkommen vom Parlament ratifiziert werden.

Bis anhin war die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Schweiz im Bereich des Kartellrechts lediglich informeller Natur. «Die Folgen sind eine ungenügende Durchsetzung der kartellrechtlichen Bestimmungen auf beiden Seiten», heisst es seitens der Direktion für europäische Angelegenheiten (DEA).

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