Im August brach in der Emilia-Romagna in mehreren Geflügel-Betrieben die Vogelgrippe aus. Die italienischen Behörden hatten zwar die Tiere der betroffenen Betriebe umgehend töten lassen. Zudem errichteten sie Schutzzonen und Überwachungszonen rund um die verseuchten Geflügelfarmen. Da die Vogelgrippe jedoch eine hochansteckende Krankheit ist, die sich rasch ausbreiten kann, erliess das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) nun ein Einfuhrverbot.
Konkret gilt das Verbot für rohes Geflügelfleisch aus den Schutzzonen. Aus beiden Zonen ist die Einfuhr von Konsumeiern, lebendem Geflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteiern verboten. Ziel sei laut BVET, eine Ausbreitung der Vogelgrippe in der Schweiz zu verhindern.
Aus einigen Sperrgebieten sei der Import von Eintagsküken und Bruteiern dagegen unter «bestimmten Voraussetzungen» möglich. Eine Einfuhr aus diesen Gebieten stelle ein «vernachlässigbares Risiko» für die Ausbreitung der Seuche dar.
«Geflügelmärkte meiden»
Das BVET liess in seiner Mitteilung offen, um welches Vogelgrippevirus es sich in Italien handelte. Eine Gefahr für den Menschen liege derzeit nicht vor, hiess es.
«Grundsätzlich ist aber das Vogelgrippevirus auf den Menschen übertragbar», sagte BVET-Kommunikationschefin Regula Kennel. Deshalb rate man Reisenden in der Emilia-Romagna zu gewissen Vorsichtsmassnahmen. «Beispielsweise sollte man dort derzeit Geflügelmärkte meiden.»