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Schweiz Schweizer Behörden zapfen weitere Passagierlisten an

Peking, Shanghai oder Saõ Paulo: Wer von einer dieser Destinationen in die Schweiz fliegt, muss ab Herbst davon ausgehen, dass auch die Schweizer Behörden von dieser Reise erfahren. Denn Fluggesellschaften, welche diese Strecken bedienen, unterstehen neu einer Meldepflicht.

Name, Geburtsdatum, Passnummer: Solche Passagier-Daten müssen Fluggesellschaften dem Staatsekretariat für Migration SEM ab Herbst melden - bei Flügen von Abu Dhabi, Doha, Saõ Paulo, Peking und Shanghai in die Schweiz.

Denn auf diesen Flugrouten würden besonders oft Menschen die Schweiz ansteuern, die sich hier nicht aufhalten dürften, erklärt Martin Reichlin vom SEM: «Im Fokus stehen insbesondere Passagiere, die nach der Ankunft in der Schweiz nicht einreisen dürfen. Zum Beispiel weil sie keine Reisedokumente haben und die dann sozusagen am Flugplatz stranden.»

Wichtig im Kampf gegen illegale Migration

Eine solche Meldepflicht gibt es bereits heute für knapp zehn Destinationen. Pro Woche werden so gemäss einem Bericht des Bundes die Daten von rund 40'000 Passagieren übermittelt.

Nun fallen ab Herbst also auf einen Schlag fünf weitere Flugrouten unter die Meldepflicht. Zur Freude der Behörden an der Grenze: Die Daten seien wichtig beim Kampf gegen illegale Migration, erklärt Daniel Schnyder von der Kantonspolizei Zürich: «Mit diesen Passagierdaten haben wir bei der Kantonspolizei Zürich im Flughafen Zürich bei den Schengen-Aussengrenzen im letzten Jahr rund 750 Personen die Einreise verweigert.»

Austauch der Daten steht hoch im Kurs

Allerdings sei nicht klar, wie viele dieser 750 Personen nur aufgrund ihrer Passagierdaten ermittelt werden konnten.

Audio
Schweiz sammelt mehr Flugpassagier-Daten
aus HeuteMorgen vom 15.08.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 1 Sekunde.

Generell steht aber der Austausch solcher Daten derzeit hoch im Kurs - insbesondere zur Terrorismus-Abwehr: Im Juli entschied sich eine Kommission des EU-Parlaments für eine Speicherung von noch viel detaillierteren Passagierdaten bei Flügen von und in die EU. Auch die Schweiz prüft derzeit, ob sie mit der EU Passagierdaten austauschen soll.

Deutsche Einreiseverbote ...

Dass diese Überprüfungen noch an Bedeutung gewinnen könnten, zeigen neue Einreiseverbote in Deutschland, die auch für die Schweiz gelten.

Denn zur Begrenzung der sogenannten Armutszuwanderung hat das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) jetzt erste Einreiseverbote gegen abgelehnte Asylbewerber ausgesprochen. Von dieser Möglichkeit werde seit dem 1. August Gebrauch gemacht, sagte Amtspräsident Manfed Schmidt in Nürnberg: «Die Bescheide werden seit einigen Wochen verschickt.»

... gelten auch für die Schweiz

Diese Dokumente enthielten auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Länder des Schengener Abkommens, also die meisten EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein. So sollen Mehrfach-Asylanträge abgelehnter Asylbewerber verhindert werden.

Weil gegen diese Bescheide rechtlich vorgegangen werden könne, würden einige auch gerichtlich überprüft. Danach werde aber konsequent die Ausreise forciert, sagte Schmidt.

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