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Gebäude des Bundesstrafgerichts in Bellinzona, angeschrieben mit «Tribunale Penale Federale».
Legende: Hauptbeweismittel sind Unterhaltungen auf Skype, Facebook und anderen Plattformen. Keystone

Schweiz Schweizer IS-Zelle: Anklageschrift liegt auf dem Tisch

Vier Iraker sollen von Schaffhausen aus einen terroristischen Anschlag vorbereitet haben. Seit heute ist bekannt, was ihnen im Detail vorgeworfen wird. Ende Monat beginnt vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona der Prozess gegen sie.

In zwei Wochen beginnt in Bellinzona ein aufsehenerregender Prozess. Vor dem Bundesstrafgericht stehen vier mutmassliche Angehörige einer Schweizer Zelle des sogenannten Islamischen Staats (IS). Von der Schweiz aus sollen Anschläge vorbereitet worden, soll der Krieg in Syrien unterstützt und sollen Hassvideos verbreitet worden sein. Nun ist die Anklageschrift öffentlich.

Die Beschuldigten sind vier Männer. Sie sind irakische Staatsbürger, zwischen 30 und 35 Jahre alt und haben ihren Wohnsitz in der Schweiz. Im März und April 2014 wurden drei von ihnen verhaftet.

Von einem ausländischen Geheimdienst war ein Tipp gekommen. Gemäss Telefonabhörungen planten IS-Aktivisten von der Schweiz aus einen Anschlag.

Abgehörte Chats als Beweismittel

Bei Hausdurchsuchungen wurden zahlreiche Notebooks, Smartphones und SIM-Karten beschlagnahmt. Als Hauptbeweismittel erscheinen in der Anklageschrift abgehörte Unterhaltungen via Facebook, Skype und Chat im Internet. Von Attentatsplänen ist in der Anklageschrift die Rede.

Der Hauptbeschuldigte soll sich 2004 im Irak dem Terrornetzwerk Al Kaida angeschlossen haben. Er zog nach Syrien, wo er in Kontakt zur Führung des IS stand. 2012 kam der auf einen Rollstuhl angewiesene Mann in die Schweiz und wohnte bis zu seiner Verhaftung im Kanton Schaffhausen.

Codewort «Brot» steht für Sprengsatz

Die Kommunikation zwischen den vier Beschuldigten in der Schweiz und Führungsmitgliedern des IS erfolgte verschlüsselt. «Brot backen» heisst für die Staatsanwältin des Bundes im Klartext Sprengsätze anfertigen, «Arbeit» bedeutet Terroraktivität, ein «Bräutigam» ist ein Selbstmordattentäter.

In Syrien wurden die Zutaten für Brot – also Sprengstoff – bestellt. Aus der Türkei sollte ein Datenträger mit Bauanleitungen kommen. Doch über die Planung, soweit diese überhaupt beweisbar ist, ist der Bau des Sprengsatzes offenbar nicht hinausgekommen.

Hauptbeschuldigter beteuert Unschuld

Viel konkreter sind andere Tatvorwürfe wie die Verbreitung von Hassparolen und Gewaltvideos via Internet und Hunderte von Kontakten zu IS Aktivisten. Hinzu kommen Todesdrohungen, die Lieferung von Funkgeräten nach Syrien, der rechtswidrige Aufenthalt in der Schweiz. Und das Schleusen von IS-Anhängern in Länder wie Italien, Finnland, Kanada oder die Schweiz.

In einer Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft hat der Hauptbeschuldigte seine Aufrufe im Internet als inhaltsloses Gefasel dargestellt. Blosses Chatten mit IS-Mitgliedern sei nicht strafbar. Er sei unschuldig.

Das sah das Bundesstrafgericht anders. Dass sich der Hauptbeschuldigte vollumfänglich mit dem IS identifiziere, sei erwiesen. So hiess es schon in der ersten Beschwerdeantwort. Die Gerichtsverhandlung am Bundesstrafgericht in Bellinzona soll vom 29. Februar bis zum 8. März dauern; das Urteil wird am 18. März verlesen.

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