Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat die Beschwerde eines Westschweizer Journalisten gutgeheissen, der im Oktober 2003 in einem Artikel Informationen aus Protokollen der Waadtländer Polizei publiziert hatte.
Protokolle mit Amtsgeheimnis belegt
In der Zeitschrift «L'Illustré» erschien damals der Text mit der Überschrift «Das Drama vom Grand-Pont in Lausanne – Die Befragung des verrückten Lenkers». Der Fall sorgte für grosses Aufsehen. Ein Raser tötete mitten in Lausanne drei Menschen und verletzte weitere acht. Er wurde wegen mehrfachen Mordes schuldig gesprochen und wegen Unzurechnungsfähigkeit verwahrt.
Ein Journalist der Zeitschrift «L'Illustré» berichtete über den, wie er ihn nannte, «verrückten Autolenker». Weil er dabei aus mit Amtsgeheimnis belegten Protokollen zitierte, wurde er zunächst von der Waadtländer Justiz und danach vom Bundesgericht zu einer Geldbusse von 4000 Franken verurteilt.
Informationen unnötig geheim
Der Fall liegt elf Jahre zurück. Nun gibt der Europäische Gerichtshof in Strassburg dem Journalisten recht, der in Strassburg eine Beschwerde gegen das Lausanner Urteil wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit einreichte. Im Grunde wirft Strassburg den Schweizer Behörden vor, zu vieles als vertraulich oder geheim zu erklären. Selbst Dinge, bei denen das sachlich nicht zu rechtfertigen ist.
Die Behörden hätten im vorliegenden Fall, so die Richter, nicht aufzeigen können, dass die Verbreitung der als geheim bezeichneten Informationen einen negativen Einfluss auf das Gerichtsverfahren gegen den Autolenker hatte. Die Verurteilung des Journalisten sei deshalb unnötig gewesen in einer demokratischen Gesellschaft.
Der Gerichtshof entschied allerdings nur mit einer knappen Mehrheit von vier zu drei Stimmen.