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Schweiz Schweizer Kriegsgüter auch für heikle Empfänger

Bundesrat und Parlament sind sich einig: Die Rüstungsindustrie darf ihre Waffen künftig auch in Länder verkaufen, in denen die Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden. Für die Kehrtwende in der Rüstungspolitik gibt es vor allem einen Grund: die heimische Industrie.

Bisher durften Rüstungsgüter aus Schweizer Produktion nicht an Länder verkauft werden, in denen die Menschenrechte schwerwiegend verletzt werden. Das wird sich zum 1. November ändern. Künftig sind solche Lieferungen erlaubt. Berücksichtigt werden soll aber, ob sich das Kriegsmaterial dafür eignet, Menschenrechtsverletzungen damit zu begehen.

Gleich lange Spiesse für die Schweizer Hersteller

Der Bundesrat setzte die Neuregelung auf Wunsch des Parlaments in Kraft. Beide Räte – der Nationalrat äusserst knapp – hatten sich zuvor für eine entsprechende Lockerung ausgesprochen. Mit ihr soll vor allem eines erreicht werden: Schweizer Rüstungsunternehmen sollen gegenüber jenen aus der EU nicht mehr benachteiligt sein.

In der Schweizer Rüstungsindustrie werde heute weniger ausgeführt, die Zahl neu bewilligter Geschäfte gehe zurück, mehrere Betriebe bauten Stellen ab, heisst es in einer Begründung begründete der Bundesrat seine Kehrwende. Das könne die «Aufrechterhaltung der landesverteidigungsrelevanten industriellen Kapazität» gefährden.

Die bislang geltenden Bestimmungen gelten seit 2008. Im Abstimmungskampf von 2009 zur Initiative der GSoA für ein Kriegsmaterialexportverbot versicherte der Bundesrat, an der restriktiven Praxis festhalten zu wollen. Die neuen Regeln entsprechen laut Bundesrat jenen in der EU.

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