Heute darf die Schweizer Rüstungsindustrie keine Waffen in Länder wie Saudi-Arabien oder Pakistan liefern. Kriegsmaterial-Exporte sind laut Kriegsmaterialverordnung verboten, wenn im Bestimmungsland «Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt» werden.
Dies soll sich ändern: Nach dem Ständerat hiess nun auch die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrats eine Lockerung der bisherigen Export-Regelungen gut. Mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm die Kommission die Motion an.
Wie SIK-Präsidentin Chantal Galladé sagte, befürchten die Gegner der Lockerung, dass der gute Ruf der Schweiz aufs Spiel gesetzt wird. Dies würde auch der Wirtschaft schaden.
Die Befürworter einer Lockerung hätten hingegen zu bedenken gegeben, dass das Exportgeschäft für die Branche überlebenswichtig sei. Sie hätten mit Arbeitsstellen argumentiert und mit der Wahrung des technischen Wissens, so Galladé.
«Kniefall vor der Waffenlobby»
Auch der Bundesrat befürwortet den Vorstoss. Die Kehrtwende, die er im November 2012 noch explizit abgelehnt hatte, begründete er mit der schlechteren wirtschaftlichen Situation der Rüstungsindustrie. Es werde weniger ausgeführt, und die Zahl neu bewilligter Geschäfte gehe zurück. Mehrere Betriebe bauten Stellen ab.
Durch das absolute Verbot für Waffenexporte in Länder mit systematischen Menschenrechtsverletzungen gehe die Schweiz heute weiter als die EU, stellte Bundesrat Johann Schneider-Ammann im Ständerat fest. Die Ratslinke sprach von einem Kniefall vor der Waffenlobby. Nun ist der Nationalrat am Zug.
Nimmt die grosse Kammer die Motion an, wären künftig Kriegsmaterialexporte auch in Länder möglich, in welchen Menschenrechte verletzt werden. Exporte sollen nur noch dann verboten sein, wenn ein Risiko besteht, dass das Material für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt wird. Die Behörden sollen jeden Fall einzeln prüfen.