Die Schweizer Weinhandelskontrolleure (SWK) und die Kantonschemiker sind im vergangenen Jahr 36 Weinbetrieben wegen unzulässiger Machenschaften auf die Schliche gekommen: Diese haben Weine verschnitten oder falsch etikettiert.
Die Zahl der Beanstandungen hat sich damit gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, teilten die prüfenden Institutionen mit. Diese haben 2014 insgesamt 1815 Weinhandelsbetriebe kontrolliert.
Die Neuen sind die Beanstandeten
Mehr als der Hälfte der Händler musste keine Rüge erteilt werden. Bei 854 hätten die Prüfer hingegen formelle Mängel festgestellt. 36 Verstösse seien gar den kantonalen Behörden gemeldet worden.
Die Mängel, an denen die Kontrolleure mehrheitlich Anstoss nehmen, erläutert Urs Schwaller, Präsident der SWK, wie folgt: Begleitdokumente für den Import aus der EU seien etwa unvollständig ausgefüllt gewesen. Oder es hätte eine Rechnung in der Kellerbuchhaltung gefehlt.
Handlungsbedarf sieht die SWK vornehmlich bei den Neulingen im Geschäft. So hätten die Kontrolleure bei rund 80 Prozent der 352 Unternehmen, die 2014 zum ersten Mal überprüft wurden, Probleme festgestellt. Zu diesen Neueinsteigern sagt Schwaller: «Offensichtlich glaubt man noch immer, dass man in dieser Branche sehr viel Geld verdienen kann. Das führt dazu, dass im vergangenen Jahr nicht nur 275 Betriebe eingegangen sind, sondern auch über 370 neu eröffnet haben. Diese sind zum Teil überhaupt nicht ausgebildet.»
Affäre um Weinhändler Giroud
Weil demnach viele Fehler aus Mangel an besserem Wissen geschehen, will die SWK das bestehende Ausbildungsangebot ausbauen. So will sie etwa auch in der Deutschschweiz einen Lehrgang zur Rechtslage und zur Qualitätssicherung im Weinhandelsgeschäft einrichten.
Dass die Schweizer Weinhandelsbetriebe konsequent kontrolliert werden, ist auf eine Affäre um den Winzer und Weinhändler Dominique Giroud zurückzuführen. Dieser soll im vergangenen Jahr einen Fendant als Waadtländer Saint-Sapharin ausgegeben haben. Den Strafbehörden gelang es letztlich aber nur, Giroud wegen Steuerdelikten zur Rechenschaft zu ziehen. Betrug und Fälschung haben sie ihm nicht nachweisen können.