Der Schwyzer Polizist, der 2012 bei einer Kontrolle einen unbewaffneten Einbrecher erschossen hat, hat sich polizeitaktisch falsch verhalten. Das Schwyzer Strafgericht hat ihn deshalb zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt.
Die Strafrichter sprachen den 38-Jährigen der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Bei der Schussabgabe vom 12. September 2012 zwischen Schwyz und der Ibergeregg war nicht nur der 24-jährige Beifahrer eines gestohlenen VW-Busses getötet worden, sondern auch der 25-jährige Lenker verletzt worden.
Der Polizist war, nachdem er die Beifahrertür des VW-Busses geöffnet hatte, von den Opfern nicht angegriffen worden. Das Strafgericht anerkannte aber, dass er aufgrund der konkreten Umständen davon ausgehen konnte, dass ein Angriff auf ihn bevorstehe. Er habe sich in einer vermeintlichen Notwehrsituation befunden.
Verteidiger wollte Freispruch
Dass das Gericht dem Antrag des Verteidigers auf Freispruch nicht folgte, begründet es damit, dass der Angeklagte sich durch sein nicht korrektes Vorgehen selbst in diese vermeintlich gefährliche Lage gebracht habe. Wären die polizeitaktischen Grundsätze eingehalten worden, wäre es nicht zum polizeilichen Schusswaffengebrauch gekommen, schreibt das Strafgericht.
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Eventualantrag der Staatsanwältin. Im Hauptantrag hatte diese auf vorsätzliche Tötung und fahrlässige Körperverletzung plädiert und eine Strafe von fünf Jahren und drei Monaten verlangt.