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Hamad bin Chalifa Al Thani.
Legende: Scheich Hamad bin Chalifa Al Thani – er flog in der Nacht auf den 26. Dezember 2015 mit drei Maschinen in Kloten ein. Keystone/Archiv

Schweiz «Sie können einem König schlecht das Rauchen verbieten»

Wenn der frühere Emir von Katar etwas will, fällt in Zürich nicht nur das Nachtflug-, sondern auch das Rauchverbot. So geschehen Ende Jahr im Aufwachraum der Schulthess-Klinik nach überstandener Beinbruch-Operation. «Widerrede zwecklos», umschreibt Spitaldirektorin Andrea Rytz die VIP-Hausregeln.

Die Operation in der Schulthess-Klinik am 26. Dezember 2015 lief gut. Der Ex-Emir von Katar, Hamad bin Chalifa Al Thani, hatte schon kurz nach der Narkose wieder Lust auf Benebelung anderer Art: Im Aufwachraum verlangte er nach einer Zigarre. Also schaltete das Spitalpersonal kurzerhand den Rauchmelder aus, damit seine Majestät lospaffen konnte, wie Recherchen von SRF News ergaben.

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«Sie können einem König schlecht das Rauchen verbieten. Es war einfach ein Wunsch, nach dem man eigentlich nicht gefragt wurde. Es war einfach so», erklärt Spitaldirektorin Andrea Rytz.

Auch gegen andere Wünsche wäre Widerstand wohl vergeblich gewesen. Und so lieferte das Luxushotel Dolder des Emirs Essen, das Spitalpersonal bekam genaue Instruktionen, wie es den Kaffee zu kochen hatte.

Wir gehen im Fall eines Königs so weit, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, wenn es nicht andere Patienten stört.
Autor: Andrea Rytz Direktorin der Schulthess-Klinik

Eine Vorzugsbehandlung erhielt der frühere Emir bereits vor der Operation: Der Chirurg brach extra seine Ferien im Berner Oberland ab. Rytz betont: «Wir gehen im Fall eines Königs so weit, dass wir alles in unserer Macht stehende tun, wenn es nicht andere Patienten stört.» Und das habe es im Fall des Emirs nicht, denn die Klinik sei fast leer gewesen. Bei besserer Belegung hingegen seien exzentrische Extrawürste nicht denkbar.

Nicht denkbar ist laut Rytz ausserdem, dass VIPs medizinisch besser behandelt würden als Normalsterbliche. Nur beim Drumherum, bei der Hotellerie sozusagen, mache man eine Ausnahme. Schliesslich zahle der Kanton Zürich mit in der Schulthess-Klinik.

VIP-Konzept schafft Klarheit

Geld verteilt hat auch der Emir: Bis zu 3000 Franken pro Person, die sich um ihn gekümmert hat. Glücklich jene, die etwas bekommen haben, sauer die anderen. Um den Unmut in Grenzen zu halten, hat man sich deshalb zusammengesetzt und festgelegt, wie viel Geld Beschenkte behalten dürfen.

Dabei ist ein eigentliches VIP-Konzept entstanden, das seit Anfang Jahr in Kraft ist. Darin heisst es unter anderem: Trinkgeld bis zu 500 Franken gehört den Angestellten, den Rest müssen sie abgeben. VIPs können Spezialwünsche angeben, bevor sie in die Schulthess-Klinik kommen. Und sie haben ein Recht auf Pflegepersonal, das ihre Sprache spricht.

Auch Hirslanden hat Geschenkregeln

Viele Schweizer Spitäler buhlen heute um Reiche oder Berühmte aus dem Ausland, 30‘000 von ihnen kommen jedes Jahr. Ähnliche Regeln wie die Schulthess-Klinik hat deshalb in letzter Zeit auch die Konkurrenz aufgestellt.

Hirslanden, Schweizer Marktführer unter den Privatspitälern, hat zum Beispiel seit 2012 ein Konzept. Sprecherin Nina Bieli: «Die Mitarbeitenden müssen Geschenke und Barzahlungen ab einem Wert von 30 Franken melden. Diese werden dann in einem Register festgehalten und bedürfen einer Genehmigung durch die Vorgesetzten. Und auch Hirslanden erfüllt Sonderwünsche, bietet unter anderem Maniküre und Massagen an. Rauchen im Aufwachraum hingegen gehe nicht, sagt Bieli.

Gewisse Extras in öffentlichen Spitälern

Die öffentlichen Spitäler wollen ebenfalls nichts wissen von Zigarren im Aufwachraum. Hier fragt aber auch niemand danach, denn nur wenige ihrer Patienten sind reiche Ausländer.

Gewisse Extras gibt es allerdings für diese: So bucht das Berner Inselspital Ferienwohnungen oder Hotelzimmer für Familienangehörige. Im Fall des Ex-Emirs von Katar hätte das viel Arbeit bedeutet, denn seine in drei Flugzeugen eingeflogene Entourage war riesig.

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