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Schweiz Sieben Tage Arbeit, fünf Tage Lohn

Wie viel soll Arbeit wert sein? Das war eine der Fragen am diesjährigen 1. Mai. Ein boomendes Geschäft mit tiefen Löhnen ist die 24-Stunden-Betreuung von Senioren. Sie wird meist von Osteuropäerinnen geleistet. Harte Arbeit für viel zu wenig Geld sei das, sagen viele von ihnen. Eine Polin klagt nun.

«Ich habe sieben Tage pro Woche gearbeitet. Lohn gab es nur von Montag bis Freitag», sagt Agata Jaworksa gegenüber «10vor10». Die Polin arbeitet seit Jahren als sogenannte 24-Stunden-Betreuerin und pflegt Schweizer Senioren.

Immer mehr Schweizer Senioren möchten nicht in ein Pflegeheim und lassen sich zu Hause pflegen. Die Arbeitsbedingungen der Pflegerinnen sind aber häufig schlecht. Mit Agatha Jaworska will nun erstmals eine osteuropäische Senioren-Betreuerin vor Zivilgericht klagen. «Ich habe am Wochenende immer gratis gearbeitet», sagt Jaworksa. Sie lebte mit dem Senior unter einem Dach und leistete in der Nacht auch Notfallpikett. Sie verlangt jetzt tausende Franken Lohnnachzahlung.

Gratis Nachtpikett, unbezahlte Wochendarbeit

Agatha Jaworska
Legende: Klagt gegen ihre Arbeitsbedingungen: Agatha Jaworska SRF

Agata Jaworskas Arbeitsvertrag lief über das Stellenvermittlungsbüro KMU Jobs in Pratteln. Geschäftsführer Manfred Käser betont gegenüber «10vor10»:  «Ich habe nicht gewusst, dass die Frau auch am Wochenende arbeiten musste.» Man habe die Pflegerin im Auftrag der privaten Spitexorganisation «Integrale Krankenpflege»  angestellt.

Deren Geschäftsführerin Tina Sasse sagt dazu: «Wenn eine solche Betreuerin zusammen mit dem Senior einen Film schaut. Ist das dann Arbeitszeit?» Die Klägerin habe überzogene Lohnvorstellungen und wolle unrealistisch viele Arbeitsstunden vergütet erhalten.  

Gewerkschaft VPOD plant mehrere Klagen

Marianne Meyer von der Gewerkschaft VPOD unterstützt Agata Jaworskas Klage vor Zivilgericht. «Wir akzeptieren nicht, dass hier ein Arbeitsmarkt mit knallharter Ausbeutung entsteht», so die Gewerkschafterin. Sie wolle gegen weitere Arbeitsverträge von solchen 24-Stunden-Betreuerinnnen klagen. Die Klage von Jaworska habe Pilotcharakter: «Erstmals muss ein Gericht entscheiden, wie viel die Rund-um-die-Uhr-Präsenz dieser Pflegerinnen wirklich wert sein soll.» 

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