Bill Gates, der mit seiner Stiftung seit längerem drei Prozent der Sika-Stimmrechte hält, kämpft gegen die von Saint-Gobain geplante Übernahme der Sika. Nachdem die Finanzmarktaufsicht (Finma) vor kurzem Gates' Gesuch abgelehnt hatte, ist das Bundesverwaltungsgericht die nächste Beschwerdeinstanz, die er anruft.
Bill und Melinda Gates wollen weiterhin erreichen, dass Saint-Gobain allen Publikumsaktionären ein Kaufangebot unterbreiten muss. Deshalb hatten sie die Prüfung der Opting-Out-Klausel verlangt.
Gates blitzte bei Finma ab
Die Finma hatte die so genannte Opting-Out-Klausel des Baustoffunternehmens für gültig erklärt. Damit ist Saint-Gobain nicht verpflichtet, bei der geplanten Übernahme der Sika-Anteile der Erbenfamilie allen Aktionären ein Kaufangebot zu unterbreiten.
Die Sika-Eignerfamilie Burkard-Schenker hatte im Dezember entschieden, ihren Sika-Anteil für 2,75 Milliarden Franken an Saint-Gobain zu verkaufen. Die Burkards haben zwar nur einen Kapitalanteil von 16 Prozent, aber 52 Prozent der Stimmen. Damit können die Franzosen die Kontrolle über Sika übernehmen.
Mit der Familie vereinbarte Saint-Gobain eine Prämie von rund 80 Prozent auf den damaligen Aktienkurs, die übrigen Investoren sollen leer ausgehen. Dagegen kämpfen nicht nur Sika, sondern auch wichtige Aktionäre wie die Anlagevehikel von Gates.
(Regionaljournal Zentralschweiz, 12.05.15, 15:30 Uhr)