In der Pflanzenzüchtung wird seit Jahrzehnten Strahlung und Chemie eingesetzt, um das Erbgut zu verändern. Die Rede ist von «Mutagenese». Im Gegensatz zu gentechnisch veränderten Pflanzen müsse das nicht deklariert werden, halten die Akademien der Wissenschaften Schweiz fest. Diese unterlägen auch nicht dem Gentechnologiegesetz, das bis 2017 verbietet, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen.
Dabei erlaubten die neuen Methoden der so genannt «grünen Gentechnologie» sehr gezielte Eingriffe ins Erbgut von Pflanzen. Patrick Matthias von Akademien Schweiz sagt, mit diesen Techniken könne man Pflanzen produzieren, die genauso aussehen, wie Pflanzen, die durch reguläre Mutagenese produziert werden. Man müsse den Bauern und den Konsumenten die Wahl lassen. «So kann der Markt entscheiden.»
Ergebnis soll zählen, nicht Prozess
Deshalb regt er an, im Gesetz das Ergebnis, die Pflanze also, zu betrachten und nicht den Herstellungsprozess, wie es das Gentechnologiegesetz tut. Das hiesse umdenken und das möchten die Akademien in Politik und Gesellschaft erreichen. Studien hätten ergeben, dass solche gentechnische Eingriffe im Pflanzenerbgut kein grösseres Risiko darstellten, als bisherige Pflanzenzüchtungsmethoden.
Eine weitere Möglichkeit sieht Matthias in der Freisetzungsverordnung. Sie regelt, unter welchen Bedingungen die Forschung gentechnisch veränderte Pflanzen im Feld testen kann, respektive, welche Techniken davon ausgenommen sind: «Die Freisetzungsverordnung hat einen Anhang mit Ausnahmen.» Laut Matthias wäre es eine kleine Sache, diesen Anhang mit den neuen genmanipulierten Pflanzen zu ergänzen. Das würde das Problem ziemlich einfach lösen, wie er sagt.
Das ginge schneller als der Gesetzgebungsprozess, den der Bundesrat im Juni angestossen hat. In seiner Botschaft zum Gentechnikgesetz will er das Moratorium um weitere vier Jahre bis 2021 verlängern. Übereinstimmend mit den Akademien sieht der Bundesrat aber auch offene Fragen bei den neuen Züchtungsmethoden und ihrer Definition. Die parlamentarischen Debatten stehen noch an.