Der Walliser Generalstaatsanwalt, Nicolas Dubuis, verlangt für den ehemaligen Sittener Gemeindepolizisten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Dieser hatte sich zwischen 1996 und 2012 zu Hause an 18 Buben vergangen haben. Die Kinder waren zum Tatzeitpunkt zwischen 7 und 15 Jahre alt.
Der Angeklagte muss sehr streng bestraft werden.
Dubuis erachtet den Angeklagten als voll schuldfähig, verzichtet jedoch darauf, eine Verwahrung zu fordern. Vielmehr beantragte er eine psychiatrische Behandlung im Gefängnis, um das Rückfallrisiko zu mindern.
Hingegen soll der ehemalige Polizist und Fussballtrainer auf Lebenszeit keine beruflichen oder freizeitlichen Aktivitäten mit Kindern mehr ausüben dürfen.
Der Angeklagte, ein 54-Jährigen Mann, gestand zum Prozessauftakt sexuelle Handlungen mit 18 Knaben.
Vertrauen ausgenutzt als Polizist, Fussballtrainer, Freund
Laut Anklage war die persönliche oder familiäre Lage der Buben zum Tatzeitpunkt schwierig. Der Angeklagte soll sowohl zu den Kindern wie auch zu deren Eltern vor den Übergriffen jeweils eine Vertrauensbeziehung aufgebaut haben.
Seine späteren Opfer übernachteten manchmal bei ihm. Er war entweder ihr Konfirmationspate oder eine Art Ersatzgötti. Zudem kannte er einige der Kinder auch aus seinem Amt als Fussballtrainer.
Vorwürfe: sexuelle Handlung bis Pornographie
Der Angeklagte sitzt seit dem 25. Januar 2013 in Untersuchungshaft und ist in fünf Punkten angeklagt: Neben sexuellen Handlungen mit Kindern muss er sich auch wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit einer urteilsunfähigen und zum Widerstand unfähigen Person sowie wegen Ausnützung der Notlage und Pornographie verantworten.
Gutachter bescheinigten dem Angeklagten eine «schwere pädophile Störung» und sehen ein Rückfallrisiko für ähnliche Straftaten. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren
Opfer sind als Zivilkläger am Prozess
Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Sitten findet teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur Journalisten dürfen den Prozess besuchen, nicht aber das Publikum. Die Massnahme wurde zum Schutz der Opfer getroffen, von denen 17 am Prozess als Zivilkläger teilnehmen.
Der Prozess wird nun mit den Plädoyers der Anwälte der 17 Klägerparteien fortgesetzt. Das Gericht sieht für den Prozess zwei Verhandlungstage vor.