Ab dem 1. Dezember dürfen Hausbesitzer kleine Solaranlagen auf ihren Immobilien montieren – und zwar ohne vorhergehende Bewilligung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat. Im Gegenzug werden die Anlagen bei der Abnahme und auch während des Betriebs regelmässig kontrolliert.
Die entsprechenden Anlagen waren im Sommer bereits von der Baubewilligungspflicht befreit worden. Nun entfällt auch die vorgelagerte technische Kontrolle.
Mit dem Systemwechsel erhofft sich der Bundesrat, dass Solaranlagen rasch gebaut und in Betrieb genommen werden. Er hat dazu die entsprechende Verordnung angepasst. Das teilte das Bundesamt für Energie mit.
Mit der gleichen Verordnungs-Revision änderte der Bundesrat zugleich die Regeln für Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren. Der Ablauf soll rascher vonstatten gehen.