Aufrufe zu Verbrechen, rassistische Postings: Zürcher Ermittler sind in einem sozialen Netzwerk im Internet auf Verbrechen gestossen und wollten die Identität der Täter herausfinden. Zunächst sah das auch ganz einfach aus: Die US-Betreiberfirma zeigte sich nämlich kooperationsbereit.
Wenn ein Gerichtsbeschluss vorliege, könnten die Ermittler die Verbindungsdaten einsehen, sicherte die Firma in einer E-Mail zu. Aber so einfach geht das eben doch nicht: Das Zürcher Obergericht verweigerte der Staatsanwaltschaft die Bewilligung. Dies weil kein Gesetz die Erhebung von Verbindungsdaten im Ausland vorsehe.
Das aber wollten die Ermittler nicht akzeptieren. Sie beriefen sich auf das Kleingedruckte. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Netzwerkes stehe nämlich ausdrücklich, dass die Firma berechtigt sei, mit Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. Und der Betreiber habe die Kooperation ja auch zugesichert.
Direkter Zugriff auf Internetdaten: Fehlanzeige
Das Gericht habe deshalb kein Recht, die Freiwilligkeit der Datenherausgabe noch weiter zu prüfen, meinte die Zürcher Staatsanwaltschaft, und gelangte ans Bundesgericht. Dort blitzten die Ermittler erneut ab.
Schweizer Gerichte könnten keine Sicherung und Herausgabe von Daten im Ausland anordnen, urteilten die Lausanner Richter. Den Fahndern bleibt nun der langwierigere Weg über ein internationales Rechtshilfegesuch.