Für Ärztinnen und Ärzte wird es schnell heikel, wenn sie sich im Internet bewegen. Sie unterliegen der Schweigepflicht, und die Standesregeln schützen die Würde der Patienten. Für die neuen sozialen Medien gelte dies genau so,erklärt Urs Stoffel von der FMH: «Wir empfehlen sehr, zurückhaltend zu sein und keine privaten Dinge in Chatrooms oder auf Facebook zu verbreiten.»
Zum Beispiel bei Freundschaftsanfragen auf der sozialen Plattform Facebook: «Freund eines Patienten zu sein, so lange dieser noch in Behandlung ist, ist sicher heikel.» Der Einblick ins persönliche Leben könne sich negativ auf das Arzt-Patienten-Verhältnis auswirken.
Datenschutz muss gewährt bleiben
Auch bei Chats und Twitter heisst es aufgepasst wegen dem Datenschutz. Und ganz grundsätzlich empfiehlt die FMH seinen Mitgliedern aufzupassen, wenn sie Referate ins Internet stellen. Das heisst zum Beispiel, nicht allzu viele Details eines konkreten Falles Preis zu geben. Denn in der kleinräumigen Schweiz liessen sich leicht Rückschlüsse auf die Identität einer Person ziehen, mahnt FMH-Vorstand Stoffel: «Wenn wir an einen Autounfall denken, der auch in der Zeitung erscheint, und dann kommt ein Eintrag seines Arztes, dann lässt sich sehr schnell auf die Identität des Patienten schliessen.»
Die neuen Richtlinien für die sozialen Medien sollen Anfang nächstes Jahr auf dem Tisch liegen, zum Schutz der Patientinnen und Patienten, aber auch der Ärzteschaft.