Seit rund 15 Jahren geht das so: Die Schweiz schickt Jahr für Jahr erfolglos Rechnungen nach Paris, die nie bezahlt werden. Es geht um Entschädigungen für Französinnen und Franzosen, die hierzulande Sozialhilfe beziehen.
Bern schicke im Auftrag der Kantone jährlich Rechnungen im Wert von einer bis zwei Millionen Franken nach Paris, sagt Laurent Perriard, Vizedirektor der konsularischen Direktion im Aussendepartement EDA: «Jetzt haben wir offene Rechnungen in der Höhe von über 30 Millionen Franken.»
Juristen-Palaver
Hintergrund des Streits ist ein Konflikt über die Auslegung des so genannten Fürsorge-Abkommens von 1931 zwischen Frankreich und der Schweiz. Die Schweiz sagt: Dieses Abkommen sei immer noch gültig. In bestimmten Fällen müsse daher Frankreich die Schweiz für Sozialkosten entschädigen.
Frankreich auf der anderen Seite sagt: Das Fürsorge-Abkommen gelte faktisch nicht mehr. Massgebend sei heute vielmehr das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU – und dieses sehe nicht vor, dass die Staaten einander für die Sozialhilfe entschädigten.
Kein Durchbruch
Zwei Staaten, zwei Meinungen also. Lange Jahre blieb der Streit ungelöst, seit letztem Jahr nun laufen Verhandlungen. Im Moment gehe es um eine rechtliche Auslegeordnung, sagt Perriard.
Frankreich übrigens könnte gestützt auf das Abkommen umgekehrt auch Geld für Schweizer Staatsangehörige verlangen, die in Frankreich Sozialhilfe beziehen. Seit Langem aber tut das Paris nicht mehr – und damit ist dieser Zug abgefahren: Das Fürsorge-Abkommen schliesst Forderungen aus, die mehrere Jahre zurückliegen.
Ende des Abkommens in Sicht
Noch in der ersten Jahreshälfte ist eine neue Verhandlungsrunde geplant. «Die Schweiz wird sicher nicht auf die ausstehenden 30 Millionen Franken verzichten», sagt Perriard. Die Kantone hätten Anrecht auf die Gelder: «Wir werden uns weiterhin bemühen, die Zahlungen aus Paris zu erhalten.»
Die Schweiz lasse aber mit sich reden, wenn es um die Zukunft gehe. «Wir müssen uns fragen, ob der Aufwand für dieses Abkommen noch vertretbar ist», sagt Perriard, und er deutet an: Die Schweiz könnte sich bereit erklären, das Abkommen für künftige Fälle nicht mehr anzuwenden.
Früher hatte die Schweiz ähnliche Abkommen auch mit anderen europäischen Staaten, sie alle wurden aber aufgehoben. Gut möglich, dass dieses Schicksal auch den Vertrag mit Frankreich ereilt. Vorher aber pocht die Schweiz noch auf «ihre» 30 Millionen Franken.