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Schweiz Spricht geringe Rückfallquote gegen die Haftungs-Initiative?

Richter und Gutachter sollen ihre Arbeit verlieren, wenn entlassene Täter rückfällig werden: Das verlangt die kürzlich lancierte Haftungs-Initiative. Die Statistik wiederum zeigt: Nur ganz wenige der verurteilten Kapitalverbrecher schlagen innerhalb von drei Jahren erneut zu.

Zellentrakt
Legende: Haftungs-Inititive: Sind die Richter unvorsichtig? Keystone

Weniger als zwei Prozent der Sexualstraftäter werden innerhalb von drei Jahren rückfällig und begehen die genau gleiche Tat noch einmal. Noch tiefer ist die Rückfallquote bei Mördern.

Es sind kleine Zahlen in der Statistik – zu gross sind sie aber aus Sicht von Opfern, ihren Angehörigen – und jenen, die in diesem Bereich die Schraube weiter anziehen wollen.

Wenig Rückfälle nach Kapitalverbrechen

Nur drei von 170 Sexualstraftätern begingen zuletzt innerhalb von drei Jahren noch einmal das gleiche Verbrechen, für das sie schon einmal verurteilt worden sind. Das zeigen die jüngsten Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS).

Bei Sexual- oder Tötungsdelikten sei die Rückfallquote klein, sagt Isabel Zoder vom BFS: «Bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung kommt man noch nicht einmal auf zwei Prozent. Bei den Tötungsdelikten gab es in den letzten Jahren gar keine Fälle.»

Generell sei die Rückfallquote in der Schweiz im europäischen Vergleich tief, sagt Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger von der Universität Bern. Zudem würden gefährliche Täter heute strenger bestraft als früher.

Bei den Strafen gebe es immer weniger bedingte Entlassungen - auch da eine strengere Gangart: «Wir versuchen bei diesen Tätergruppen, die Gesellschaft durch längere Aufenthalte in den Anstalten zu schützen. Während dieser Zeit können sie nicht delinquieren.»

Chabaan fordert zentrales Register

Die Initiantin der Haftungs-Initiative, Anita Chaaban, ist nicht zufrieden mit solchen Erklärungen. Das BFS messe die Rückfallquote über einen zu kurzen Zeitraum, kritisiert sie.

«Ein Täter wird nicht unbedingt schon in den ersten drei Jahren rückfällig, sondern vielleicht nach fünf, zehn oder 15 Jahren.» Man müsste deshalb die Täter vom ersten Verbrechen an erfassen bis zum Schluss. Die Schweiz braucht nach den Worten von Chabaan deshalb ein zentrales Register von gefährlichen Straftätern, wo die Daten nie mehr gelöscht werden.

Tatsächlich zähle man nach mehr als drei Jahren wohl auch mehr Rückfälle, heisst es beim BFS. Aber bei einem längeren Beobachtungszeitraum seien die Daten weniger aktuell. Und die drei Jahre seien bei Statistiken internationaler Standard.

(aebn/brut;lin)

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