Die ständerätliche Kommission bleibt dabei: der so genannte Rentenkompromiss von SP und CVP soll weiter halten. Die Eckwerte heissen: Einen tieferen Umwandlungssatz in der zweiten Säule und dafür als Entschädigung 70 Franken mehr AHV pro Monat.
Dieser Vorschlag lehnte der Nationalrat bei seinen Beratungen im September ab. Die grosse Kammer will die Einbussen da auffangen, wo sie entstehen: in der zweiten Säule. Das bedeutet: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen künftig deutlich höhere Beträge in die zweite Säule einzahlen. Die Ständeratskommission hält nun aber mit 8:5 Stimmen an ihrem Vorschlag fest. Denn, die Variante des Nationalrats käme unter dem Strich viel teurer als die zusätzlichen 70 Franken AHV-Rente.
Deutlich höhere Kosten
Die Lasten dafür würden Junge und Unternehmer tragen, so Kommissionspräsident Konrad Graber (CVP): «Die Version des Nationalrats stellt vor allem die jüngere Generation und die KMU-Landschaft schlechter». Sie müssten deutlich mehr bezahlen.
So sei keine Abstimmung zu gewinnen, so Graber weiter: «Für die betroffenen Personen ist es wichtig zu wissen, was sie am Schluss des Tages auf der Hand haben. Da sind 70 Franken AHV-Erhöhung attraktiver als irgendwelche Versprechen über Altersgutschriften, die dann irgendwann mal eintreffen.»
Vorwurf der Blockade
Nicht einverstanden mit den jüngsten Entscheiden der Ständeratskommission ist der Arbeitgeberverband. Dieser hatte die Idee mit den höheren Beiträgen in die zweite Säule entwickelt. «Es braucht die Kommunikation zwischen den Parlamenten. Die Haltung der Mehrheit in der ständerätlichen Kommission führt letztlich bloss in die Blockade», sagt Martin Kaiser vom Arbeitgeberverband.
Blockade auch deshalb, weil sich die Kommission des Ständerats auch einstimmig gegen das Rentenalter 67 ausspricht. Der Vorschlag des Nationalrats würde eine solche Erhöhung hingegen unter bestimmten Bedingungen ermöglichen.
In der Rentenfrage bleiben National- und Ständerat also meilenweit auseinander. Einen möglichen Kompromiss sieht der Präsident der zuständigen Nationalratskommission Ignazio Cassis. Man könnte auf das höhere Rentenalter verzichten: «Dann müsste aber auch die ständerätliche Kommission auf den Ausbau der AHV verzichten.»
Enger Zeitplan
Die Reform der Altersvorsorge kommt in der Wintersession zum zweiten Mal in den Ständerat. In der Frühjahrssession soll die Vorlage bereinigt werden. Die Eile ist geboten, denn Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der IV von 0,4 Prozent aus. Ab 2018 sollen 0,3 Prozent davon nahtlos für die AHV verwendet werden. Der letztmögliche Abstimmungstermin für die nötige Verfassungsänderung ist der 24. September 2017.