Das geht aus einer Erhebung des Städteverbandes und der Städtischen Steuerkonferenz hervor. Die Städte würden laut der Studie mit der Steuerreform bis zur Hälfte ihrer Steuereinnahmen von juristischen Personen verlieren.
Bund und Kantone haben im Mai in einem Zwischenbericht die Eckpunkte für eine Unternehmenssteuerreform III skizziert. In- und ausländische Erträge sollen – auf Druck der EU – in Zukunft gleich besteuert werden.
Damit bisher privilegierte Firmen, die von tiefen Gewinnsteuersätzen auf ausländischen Erträgen profitieren, nicht von dannen ziehen, liegen verschiedene Vorschläge auf dem Tisch. Unter anderem sollen die kantonalen Gewinnsteuersätze, die auch für die Gemeinden verbindlich sind, auf minimal 12 Prozent gesenkt werden. Heute liegen sie zwischen 12 und 24 Prozent.
Folgen für Service Public
Hier setzt die Kritik des Städteverbandes an. Da in den Städten der Anteil der ordentlich besteuerten juristischen Personen am Gesamtsteuersubstrat hoch sei, würde die Senkung der Gewinnsteuersätze in den Städten besonders ins Gewicht fallen.
Die Umfrage habe ergeben, dass eine Senkung der Gewinnsteuersätze auf insgesamt 15 Prozent bei den juristischen Personen, wie dies der Bundesrat vorschlägt, Steuerausfälle von 40 bis 60 Prozent zur Folge hätte. Gemessen am Gesamtsteuerertrag schwanke der Anteil der erwarteten Ausfälle zwischen 5 und 18 Prozent.
Die Stadt Zürich etwa müsste mit Mindereinnahmen von 300 Millionen Franken rechnen, der Gesamtsteuerbetrag würde um 13,3 Prozent sinken. Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch warnte denn auch vor den Folgen für den Service Public: «Selbst Leistungen, die heute selbstverständlich scheinen, könnten in Frage gestellt werden.»
Ittigen (BE) würde 18 Prozent des Steuerertrags verlieren
In Lausanne wird mit Steuerausfällen von 50 Millionen Franken gerechnet, was einen Verlust von 10,4 Prozent am gesamten Steuerertrag der Stadt ausmacht. «Derartige Steuerausfälle können nicht einfach mit Sparprogrammen aufgefangen werden. Der politische Handlungsbedarf der Städte würde massiv eingeschränkt», sagte Florence Germond, Finanzdirektorin der Stadt Lausanne.
Von den zwölf in der Studie berücksichtigten Städten und Gemeinden wäre der Steuerausfall in der Berner Agglomerationsgemeinde Ittigen am grössten. Hier würde 18 Prozent des Gesamtsteuerertrages wegfallen.
An zweiter Stelle folgt Basel mit 15,8 Prozent, gefolgt von Biel mit 12 Prozent. Zug und Genf, wo sich viele steuerlich privilegierte Gesellschaften konzentrieren, wurden in der Erhebung nicht berücksichtigt, weil die Daten nicht zur Verfügung standen.
Städte fordern Kompensation
Auch im Zwischenbericht von Bund und Kantonen ist von möglichen Steuerausfällen die Rede. Diese werden grob auf 0,2 bis 3,9 Milliarden Franken geschätzt. Der Bund kündigte bereits an, den Kantonen unter die Arme greifen zu wollen. Dafür könnte etwa die Dividendenbesteuerung oder die Mehrwertsteuer erhöht werden. Die Höhe der Kompensation ist noch offen.
Die Städte fordern nun, dass nicht nur die Kantone, sondern auch die Städte und Gemeinden direkt für allfällige Steuerausfälle kompensiert werden.
Davon will der Bundesrat aber nichts wissen. «Bezüglich allfälliger nötiger Kompensationsmassnahmen zugunsten der Städte und Gemeinden kommt dem Bund keine Kompetenz zu», schrieb er im November in der Antwort auf eine entsprechende Interpellation. Hier stünden die Kantone in der Verantwortung.
«Diese Haltung ist schlicht nicht verfassungskonform. Denn der Bund muss laut Artikel 50 bei seinem Handeln die Auswirkungen auf die Gemeinden berücksichtigen», ärgerte sich Corine Mauch, Vizepräsidentin des Städteverbandes.
Vertretung in der Projektgruppe gefordert
Der Städteverband fordert «aufgrund der ausgewiesenen Betroffenheit der Städte», in die weiteren Arbeiten von Bund und Kantonen einbezogen zu werden. Mindestens zwei Mitglieder städtischer Exekutiven sollen in der Projektgruppe Einsitz nehmen.
«Wir haben im Moment auch keine pfannenfertige Lösung vorzuweisen. Aber wir wollen an den Verhandlungstisch, damit wir als Betroffene an einer Lösung mitarbeiten können», sagte Marcel Guignard, Präsident des Städteverbandes und Aarauer Stadtammann.
Auch diese Forderung dürfte es schwer haben. Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass die Interessen der Städte in der jetzigen Zusammensetzung bereits berücksichtigt sind.