Der Ständerat argumentierte, dass mit solchen Vorschriften die Verantwortung für den Milchmarkt an den Staat delegiert würde, sagte Konrad Graber (CVP/LU) als Sprecher der vorberatenden Wirtschaftskommission (WAK).
Die kleine Kammer schloss sich dem Bundesrat an, der die Verantwortung einer Branchenorganisation zuweisen will. Diese soll Standardverträge ausarbeiten, welche der Bundesrat allgemeinverbindlich erklären kann. Der Nationalrat hatte sich hingegen für weitgehende Regulierungen ausgesprochen.
Einverstanden zeigte sich der Ständerat dafür mit dem Entscheid des Nationalrats zur Verkäsungszulage. Der Beitrag von 15 Rappen pro Kilo Milch sowie 3 Rappen für die ohne Silofutter produzierte Milch soll ausdrücklich verankert werden. Mit 28 zu 12 Stimmen scheiterte der Antrag, die Beiträge bis Ende 2017 zu befristen.
Die in der vergangenen Woche begonnenen Beratungen zum Monsterdossier Agrarpolitik 2014-2017 bleiben auch heute die Fronten verhärtet: Während der Linken die Reform zu wenig weit geht, wehrt sich ein grosser Teil der Bürgerlichen gegen wesentliche Punkte der Vorlage.
Die Vorlage soll hauptsächlich das Direktzahlungssystem neu und gezielter ausrichten. Am umstrittensten ist die Abschaffung der Tierbeiträge, die als Mitursache für die Überproduktion gelten. Der Nationalrat stimmte der Abschaffung zu. Die vorberatende Kommission des Ständerats möchte an einer Abstufung nach Tierzahl festhalten.
Für die Agrarpolitik soll nach dem Vorschlag des Bundesrates praktisch gleich viel Geld zur Verfügung stehen wie bisher: 13,67 Milliarden Franken für vier Jahre. Der Nationalrat hatte den Betrag noch um 160 Millionen Franken aufgestockt.