Bei der Bekämpfung von Datendieben sollen die Strafverfolgungsbehörden ein neues Instrument erhalten. Bestraft werden soll nicht nur der Daten-Diebstahl, sondern auch die Datenverwendung und -weitergabe.
Die kleine Kammer hat eine Motion seiner Rechtskommission ohne Gegenstimme gutgeheissen. Stimmt auch der Nationalrat zu, wird der Bundesrat beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten.
Im Schweizer Recht klaffe für Datenhehlerei eine Lücke, sagte Pirmin Bischof (CVP/SO). Hehlerei sei zwar strafbar, aber nicht für elektronische Daten.
Prüfen soll der Bundesrat zudem, ob sich die Strafbarkeit auch auf die Daten-Publikation erstrecken soll und ob auch die Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen in den Tatbestand integriert werden kann. Die Pressefreiheit soll aber gewahrt bleiben.
Deutschland zahlt Millionen
Der Schweizer Finanzplatz sieht sich immer wieder mit Fällen gestohlener Bankdaten konfrontiert. Für solche Datensätze bezahlte beispielsweise Deutschland mehrere Millionen Euro.
Die Schweiz lehnt es ab, anderen Ländern Amtshilfe zu leisten, wenn die Fälle auf Informationen aus gestohlenen Daten basieren.