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Eine Frau am Handy, das halbe Gesicht hinter einem Vorhang versteckt.
Legende: Telefonterror allein reicht nicht für eine Strafanzeige. Es muss ein schwereres Vergehen vorliegen. Keystone/Symbolbild

Schweiz «Stalking ist vergleichbar mit mittelschwerer Körperverletzung»

Justizministerin Simonetta Sommaruga möchte Gewaltopfer besser schützen. Auch jene, denen nachgestellt wird, die «gestalkt» werden. Nun endet die Vernehmlassung zu diesen Plänen. Die vorgeschlagenen Massnahmen reichten nicht, heisst es von Seiten der Justiz und der Opferberatung.

Seit sich Julia von ihrem Partner getrennt hat, hat sie keine Ruhe mehr. Er ruft sie mitten in der Nacht an, schleicht ums Haus, klingelt sturm und verschmiert sogar die Haustüre mit Hundekot. Aber Julia kann nichts dagegen unternehmen: Strafbar wird Stalken erst, wenn Schlimmeres vorliegt – etwa wenn er sie bedroht, schlägt oder nötigt.

Überforderung der zuständigen Stellen

Dass man solch gewaltbereiten Stalkern den Kontakt zum Opfer verbietet, bringe meist nichts, sagt Myriame Zufferey von der Dachorganisation der Frauenhäuser. Nicht nur die Opfer kämen dabei an ihre Grenzen: «Da haben wir eine ganz spezifische Dynamik des Stalkings: Sehr viele verschiedene Profis sind total überfordert, wenn es darum geht, den Täter wirklich stoppen zu können.»

Die gesetzlichen Grundlagen reichen nicht. Geht es nach Justizministerin Simonetta Sommaruga, sollen künftig gewaltbereite Stalker, die sich dem Opfer nicht nähern dürfen, elektronisch überwacht werden können. Auf internationaler Ebene schützt die Europaratskonvention zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen – auch Istanbuler Konvention genannt – Frauen vor körperlicher, aber auch vor psychischer Gewalt.

Juristin Kägi-Diener: «Stalking muss strafbar werden»

Deshalb will der Bundesrat dieser Konvention beitreten. Das brauche es auch für die Schweiz, heisst es aus Kreisen der Justiz und der Opferberatung. Aber darüber hinaus müsse Stalking auch strafbar werden, melden sich prominente Stimmen – etwa Regula Kägi-Diener, alt Präsidentin der Juristinnen Schweiz: «Es braucht auch einen strafrechtlichen Schutz, denn wir haben schwere Verletzungen der Persönlichkeit beim Stalking. Die Leute sind zum Teil wirklich sehr stark betroffen, und das ist vergleichbar mit mittelschweren Körperverletzungen.»

Zum Beitritt zur Konvention gibt es auch skeptische Stimmen. Beispielsweise befürchten gewisse Kantone Mehrkosten. Diese ganze Diskussion rund ums Stalking mag Julia helfen: Vielleicht meldet sie sich bei einer Beratungsstelle. Glaubt man den Expertinnen, so kann Julia aber erst richtig gegen die Belästigungen vorgehen, wenn Stalking auch wirklich strafbar wird.

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