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Schweiz Steuerabkommen: Bundesgericht erteilt Auns eine Abfuhr

Das Bundesgericht hat der Bundeskanzlei die Stange gehalten. Deren Entscheid zum Scheitern des Referendums gegen die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich ist rechtens. Die Beschwerde der Auns ist damit vom Tisch.

Über das bereits in Kraft stehende Steuerabkommen mit Grossbritannien wird nicht mehr abgestimmt. Das Scheitern des Referendums hätten die Beschwerdeführer auf die eigene Kappe zu nehmen, befand das Gericht.

Nationalrat Lukas Reimann schleppt Kartonschachteln in die Bundeskanzlei.
Legende: Da half auch Lukas Reimanns (SVP/SG) beherztes Anpacken im September 2012 nichts – die Unterschriften kamen zu spät. Keystone / archiv

50'000 knapp verpasst

Mit ihrem Entscheid haben die Richter der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts eine Beschwerde abgewiesen. Und zwar von der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns). Die Vereinigung hatte gemeinsam mit der Juso das Referendum gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich ergriffen.

Doch vergeblich: Die Bundeskanzlei hatte am 30. Oktober 2012 festgestellt, dass die Referenden gegen die Abgeltungssteuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich die je notwendigen 50'000 Unterschriften knapp nicht erreicht hatten.

Die Geschichte auf einen Blick

Die Auns hat in ihrer nun abgewiesenen Beschwerde die Auffassung vertreten, dass gewisse Gemeinden für die fehlenden Unterschriften verantwortlich seien. Durch deren Fehler seien rechtzeitig beglaubigte Unterschriften zu spät bei der Bundeskanzlei eingetroffen. Die nach Fristablauf bei der Bundeskanzlei eingetroffenen Unterschriften müssten deshalb mitgezählt werden.

Laut Bundesgericht hat sich das Referendumskomitee den verspäteten Eingang der Unterschriften vorab aus dem Kanton Genf letztlich aber selber zuzuschreiben.

Angelegenheit erledigt

Das Steuerabkommen mit Deutschland ist mittlerweile vom Tisch, nachdem die deutschen Bundesländer und anschliessend der Vermittlungssausschuss ihre Zustimmung verweigert hatten.

Die Beschwerde betreffend das Abkommen mit Österreich hat das Bundesgericht bereits Ende vergangenen Jahres abgewiesen.

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