Zum Inhalt springen

Schweiz Steueramtshilfe: Bundesrat wegen EU-Standards in der Bredouille

Das Parlament hat schon einmal abgewinkt. 2013 liess es den bundesrätlichen Plan, die Regeln zur Steueramtshilfe zu lockern, in der Vernehmlassung durchfallen. Bei den Parlamentariern hat sich seither nicht viel geändert. Dafür in Europa. Dessen Standard lässt kaum eine Verweigerung zu.

Dem Bundesrat fehlt es entschieden an Handlungsspielraum. Während in der Vernehmlassung die Lockerung der Steueramtshilfe kaum Gehör findet, hat sich in der EU ein Standard entwickelt, dem sich die Schweiz nach Auffassung des Bundesrats kaum noch entziehen kann.

Ausnahmen von diesem Standard würden in der EU nur «sehr begrenzt» toleriert, schreibt der Bundesrat. Passt die Schweiz die Regeln nicht an, drohen ihr Sanktionen.

Interessen stehen auf dem Spiel – die Frage ist, welche

Darum plädiert der Bundesrat weiterhin dafür, die Regeln zur Steueramtshilfe zu lockern. Die Schweiz soll künftig auch auf Basis gestohlener Bankdaten Amtshilfe leisten.

Eine Hand hält zwei Daten-CD in die Höhe.
Legende: Hat ein Staat für gestohlene Daten bezahlt, kann er nicht mit dem guten Willen der Schweiz rechnen. Reuters

Im Parlament dürfte das Projekt abermals einen schweren Stand haben: SVP, FDP und CVP haben sich in der Vernehmlassung dagegen ausgesprochen. Dafür sind SP, Grüne und BDP.

Bleiben die Parteien bei ihrer Haltung, ist die Vorlage chancenlos. Der Bundesrat schreibt dazu, Befürworter und Gegner hielten sich «in etwa die Waage». Er halte an der Vorlage fest, weil diese zur Wahrung der Interessen der Schweiz erforderlich sei.

Legal: Illegale Daten legal beschafft

Die juristische Finesse ist nicht ganz einfach zu verstehen, auch wenn der Bundesrat nach der verpassten Vernehmlassung nichts am Konzept geändert hat. Weiterhin nicht möglich wäre Amtshilfe, wenn ein Staat durch aktives Verhalten in den Besitz von gestohlenen Daten gelangt und sein Amtshilfegesuch ausschliesslich darauf abstützt. Aktiv verhält sich ein Staat etwa dann, wenn er gestohlene Daten kauft oder einen Datendiebstahl in Auftrag gibt.

Die Geschichte der Steueramtshilfe

Auf Amtshilfegesuche eintreten würde die Schweiz dagegen dann, wenn ein Staat ursprünglich illegal erlangte Informationen auf ordentlichem Amtshilfeweg von einem anderen Staat oder durch öffentliche Quellen erhalten hat. Deutlicher wird diese Lockerung an einem aktuellen Beispiel.

Rechtslage der Praxis angleichen

Im Zentrum steht der Datendiebstahl bei der HSBC in Genf durch den Informatiker Hervé Falciani. Frankreich liess die Daten Indien und weiteren Ländern zukommen. Später wurden Teile davon auch in den Medien veröffentlicht. Gestützt darauf richtete Indien zahlreiche Amtshilfegesuche an die Schweiz.

Teilweise leistet die Schweiz bereits heute Amtshilfe auf Basis gestohlener Daten, wenn der Staat das Gesuch nicht ausschliesslich auf illegal erlangte Informationen stützt. Durch die Änderung des Steueramtshilfegesetzes würde die Rechtslage geklärt. Für Gegner der Lockerungspläne braucht es indes diese Änderung nicht. Sie verweisen auf den automatischen Informationsaustausch (AIA).

Neue Hilfegesuche nur eine Frage der Zeit

Mit dem Übergang zum automatischen Informationsaustausch (AIA) dürften die Partnerstaaten zwar weniger Interesse an illegal beschafften Daten haben, da sie automatisch in den Besitz von Bankdaten kämen. Der AIA werde aber weder den Informationsaustausch auf Ersuchen ersetzen noch die Probleme der Vergangenheit lösen, schreibt der Bundesrat.

Global Forum

Box aufklappen Box zuklappen

Die Länder-Prüfung durch das Global Forum biete anderen Staaten die Grundlage für wirtschaftliche Sanktionen. Luxemburg ist von Belgien auf eine schwarze Liste gesetzt worden. Das bedeute für belgische Unternehmen beispielsweise, dass sie Transaktionen über 100'000 Euro mit Luxemburg melden müssen.

Solange die Daten der HSBC-Liste von Partnerländern der Schweiz verwendet würden und die damit zusammenhängenden Steuerstraftaten nicht verjährt seien, werde die Schweiz neue Amtshilfeersuchen zu gewärtigen haben.

Gnadenfrist bis ins Jahr 2018?

Ohne Gesetzesänderung werde die Situation die Schweiz im Rahmen der neuen Länderüberprüfung des Global Forum belasten, warnt der Bundesrat. Nach aktuellem Plan soll die Prüfung der Schweiz 2018 erfolgen.

Ähnliche Fälle hat das Global Forum bereits beurteilt: Luxemburg erhielt wegen restriktiver Praxis bei gestohlenen Daten die Gesamtwertung «nicht konform». Eine solche Note habe unmittelbare Auswirkungen, betont der Bundesrat.

Meistgelesene Artikel